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Urnenbescheinigung - Leichenpass

22.04.2025 - Artikel

Durch die deutsche Botschaft in Bogota und die deutschen Honorarkonsuln werden Urnenbescheinigungen und Leichenpässe ausgestellt, wenn eine Urne oder ein Sarg nach Deutschland befördert werden soll.

Die nachstehenden Informationen zu Sargüberführungen sind vorrangig für Bestattungsunternehmen bestimmt, da eine Sargüberführung innerhalb Deutschlands nach den geltenden bestattungsrechtlichen Vorschriften (Landesrecht) nur von einem Bestattungsunternehmen vorgenommen werden darf.

Im Gegensatz zu Sargüberführungen bedarf es in Deutschland für den Transport einer Urne keiner Einschaltung eines Bestattungsunternehmens. So ist auch der Versand einer Urne durch einen Paketdienst möglich, solange der Adressat in Deutschland eine Friedhofsverwaltung oder ein Bestattungsunternehmen ist (keine Aushändigung von Urnen an und kein Transport durch Privatpersonen). Die Ankunft der Urne ist dem Bestattungsunternehmen oder der Friedhofsverwaltung zu avisieren. Einzelheiten zur Bestattung und hierfür benötigte Dokumente und Beauftragungen sollten vorab mit den betroffenen Stellen in Deutschland abgesprochen werden.

Ggf. zusätzlich einzuhaltende Vorschriften am Abgangsort sowie luftverkehrsrechtliche Regelungen in Bezug auf Sargüberführungen und Urnentransport (z.B. Zinksarg, Durchleuchtbarkeit von Urnen) bleiben davon unberührt.

Zollrechtlich sind Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Blumen, Kränze und andere übliche Ausschmückungsgegenstände gem. ZollbefreiungsVO eingangsabgabefrei.

Bitte beachten Sie: Die deutsche Botschaft und Honorarkonsuln stellen zwar Urnenbescheinigungen auch auf Veranlassung von Privatpersonen aus. Bei der Vorbereitung und Durchführung des Urnentransports können sie jedoch nicht behilflich sein.

Urnenbescheinigung

Die Urnenbescheinigung wird von der deutschen Botschaft oder einem Honorarkonsuln ausgestellt. Folgende Dokumente werden zur Ausstellung einer Urnenbescheinigung benötigt (Original oder beglaubigte Kopie):

  • Sterbeurkunde (mit Haager Apostille)
  • Bestätigung der Einäscherung sowie Bestätigung des hiesigen Bestattungsinstitutes, dass die Urne die Asche der verstorbenen Person enthält (Urne sollte versiegelt und nummeriert sein)
  • Sofern vorhanden: Kopie des Reisepasses der verstorbenen Person
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem die Urne befördert werden soll
  • Gebühr für die Ausstellung der Urnenbescheinigung in Höhe von 64,07 Euro, ausschließlich zahlbar in kolumbianischen Pesos zum jeweiligen Tageskurs in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)

Leichenpass

Der sogenannte Leichenpass wird von der deutschen Botschaft oder einem Honorarkonsul ausgestellt. Folgende Dokumente werden zur Ausstellung eines Leichenpasses benötigt (Original oder beglaubigte Kopie):

  • Sterbeurkunde (mit Haager Apostille)
  • Bestattungserlaubnis / Überführungsgenehmigung
  • Bescheinigung, dass keine ansteckenden Krankheiten vorhanden sind
  • Pass des/der Verstorbenen
  • Angabe der Fluglinie, Flugnummer und des genauen Transportweges, auf dem der Sarg befördert werden soll
  • Bestätigung über die Einsargung in einen Zinksarg
  • Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses in Höhe von 64,07 Euro, ausschließlich zahlbar in kolumbianischen Pesos zum jeweiligen Tageskurs in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard)
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