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Gebühren
Gebühren © colourbox.de
Zahlungsarten
Gebühren sind in der Botschaft in kolumbianischen Pesos (COP) zu zahlen. Zahlungen in Euro sind nicht möglich. Die Umrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Umrechnungskurs der Deutschen Botschaft Bogota.
Auch die Zahlung per Kreditkarte (Visa oder Mastercard) ist möglich.
Aus technischen Gründen kann es gelegentlich zu Ausfällen bei Kreditkartenzahlungen kommen. Die Abbuchung von der Kreditkarte erfolgt in Euro aus Deutschland. Es können bankgebühren anfallen.
Gebühren und Bearbeitungszeiten in Passangelegenheiten
Bei den angegebenen Bearbeitungszeiten handelt es sich nicht um verbindliche Zusagen, sondern nur um unverbindliche Prognosen auf Grundlage bisheriger Erfahrungswerte. Auch im Falle einer wesentlichen Verzögerung in der Produktion kann keine Erstattung zusätzlicher Ausgaben erfolgen.
Die voraussichtlichen Bearbeitungszeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt der Bestellung der Dokumente durch die Auslandsvertretung. Sollten im Antragsprozess Verzögerungen auftreten (z. B. wegen fehlender Unterlagen), so verzögern sich die Bearbeitungszeiten entsprechend. Bei der Antragstellung über einen Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin verlängert sich die Bearbeitungszeit um ca. 2-3 Wochen.
Die Bearbeitungszeit von Passanträgen in unmittelbarem Zusammenhang mit Geburtsanzeigen und Namenserklärungen verlängert sich um ca. 12 Wochen.
| Passart | mit Wohnsitz in Kolumbien und nicht in Deutschland gemeldet | ohne Wohnsitz in Kolumbien oder in Deutschland gemeldet |
Europapass mit 32 Seiten ESTA-fähig | bis 23 Jahre: ab 24 Jahre: | bis 23 Jahre: ab 24 Jahre: |
Europapass mit 48 Seiten ESTA-fähig | bis 23 Jahre: ab 24 Jahre: | bis 23 Jahre: ab 24 Jahre: |
Expressverfahren für o.g. Europapässe verkürzt die Produktionszeit i. d. R. | 32,00 EUR zusätzlich zu o.g. Passgebühr | 32,00 EUR zusätzlich zu o.g. Passgebühr |
| Vorläufiger Reisepass nicht ESTA-fähig Gültigkeit: 1 Jahr Bearbeitungszeit: i.d.R. 3 Tage | 75,00 EUR | 101,00 EUR |
Personalausweis nicht ESTA-fähig | bis 23 Jahre: ab 24 Jahre: | bis 23 Jahre: ab 24 Jahre: |
Reiseausweis als Passersatz (wird i.d.R. nur im Notfall ausgestellt) | während der Dienstzeit: 57,00 EUR außerhalb der Dienstzeit: 65,00 EUR | während der Dienstzeit: 57,00 EUR außerhalb der Dienstzeit: 65,00 EUR |
Änderung im Personalausweis/Reisepass Wichtig: Die Änderung eines Personalausweises ist nur bei persönlicher Vorsprache | gebührenfrei | gebührenfrei |
Bitte beachten Sie bei der Passbeantragung bei einer Honorarkonsulin/einem Honorarkonsul zusätzlich:
Nicht jede/r Honorarkonsul/in bietet alle o.g. Passarten an. Die Bearbeitungszeit verlängert sich um ca. 2-3 Wochen und es fallen noch nachfolgend genannte zusätzliche Gebühren/Auslagen an:
- Gebühr für die Entgegennahme des Passantrags: 86,00 Euro
- Versandpauschale für den Versand der Unterlagen an die Botschaft
WICHTIG:
Die Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln akzeptieren nur Barzahlungen in kolumbianischen Pesos (COP). Die Umrechnung erfolgt zum jeweils gültigen Umrechnungskurs der Deutschen Botschaft Bogota.
Gebühren und Bearbeitungszeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
| Staatsangehörigkeitsausweis/ Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit | keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
| Einbürgerung | keine Gebühr der Auslandsvertretung für die Annahme des Antrags, aber ggf. eine spätere Gebühr des Bundesverwaltungsamts |
Kopiebeglaubigung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
| 25,00 Euro pro Antragsset Sonst gebührenfrei |
Bitte beachten Sie, dass es momentan aufgrund der Vielzahl von Anträgen im Staatsangehörigkeitsbereich zu sehr langen Wartezeiten kommt. Dies betrifft die Wartezeiten für einen Termin zur Prüfung der Fragebögen und zur allgemeinen Beratung des Antrags (ca. 6-8 Wochen).
Anträge müssen in der Regel direkt vom Antragsteller an das Bundesverwaltungsamt in Köln zugeschickt werden, dieses geschieht nicht durch unsere Auslandsvertretung. Weitere Informationen (auch auf Englisch finden Sie hier)
Gebühren für sonstige konsularische Dienstleistungen
| Unterschriftsbeglaubigung (bspw. Genehmigungserklärung für Grundstückskauf) | 60,00 Euro |
| Namenserklärung | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen:
Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen. |
| Geburtsregistrierung/ Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt | Die Gesamtgebühr setzt sich nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen:
Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind bei Antragstellung zu zahlen. |
| Eheregistrierung/ Antrag auf Beurkundung der Auslandseheschließung | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend Gebührenpunkten zusammen: 1. Gebühr Unterschriftsbeglaubigung: 85,00 Euro (ohne Bestimmung eines Namens: 60,00 Euro) 2. Kopiebeglaubigung: 25,00 Euro 3. spätere Gebühr des Standesamts Die Gebühren Nr. 1 + 2 sind Antragstellung zu zahlen. |
| Kopiebeglaubigung | 25,00 Euro pro Schriftstück (Urkunde plus Übersetzung = 1 Schriftstück) |
| Sonstige Bescheinigungen | Sofern eine Bescheinigung individuell gefertigt werden muss: 75,00 Euro, sonst 36,00 Euro |
| Beurkundung (bspw. Erbscheinsantrag), Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung | Die Gebühr unterscheidet sich je nach Art und Wert des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts.
|
| Lebensbescheinigung für gesetzliche Renten/ Entschädigungsbehörde/ Pensionen aus einem früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst | Gebührenfrei |
| Lebensbescheinigung für private Renten / Pensionen | 36,00 Euro |
| Bescheinigung für das Finanzamt | 36,00 Euro |
| Führungszeugnis | Die Gesamtgebühr setzt sich aus nachfolgend genannten Gebührenpunkten zusammen:
Die Gebühr Nr. 1 ist bei Vorsprache zu zahlen. |
| Ausfuhrbestätigung zur Mehrwertsteuerrückerstattung | 36,00 Euro pro Rechnung |
| Urnenbescheinigung/ Leichenpass | 68,00 Euro |
Die o.g. sonstigen konsularischen Dienstleistungen werden i.d.R. direkt bei Ihrem Termin erbracht.
Gebühren für Visa
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75,00 €, und ist am Tag der Antragstellung in kolumbianischen Pesos (COP), bei Beantragung zu zahlen (bar oder per Kreditkarte zum Tageskurs der Botschaft).
Für Minderjährige ist die ermäßigte Gebühr in Höhe von 37,50 € zum jeweiligen Gegenwert in Landeswährung zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung, oder wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen, erfolgt keine Rückerstattung der bereits bezahlten Visumgebühr.
Gebühr für Schengen-Visa
Visumgebühr 90,- € (für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren: 45,- €). Zahlbar in kolumbianische Pesos (COP) bei Antragstellung.
Für Kinder unter 6 Jahren und nächste Angehörige von EU-Staatsangehörigen, sowie von deutschen Staatsangehörigen, ist die Antragstellung gebührenfrei.
Alle Gebühren sind ausschließlich in kolumbianischen Pesos (COP) zum jeweils gültigen Tageskurs zu begleichen.