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Pässe und Ausweise
Deutscher Reisepass, © colourbox
Achtung: die Bundesdruckerei leidet derzeit unter erheblichen Lieferschwierigkeiten. Aus diesem Grund beträgt die Wartezeit für einen Reisepass aktuell ca. 10 Wochen, sofern Ihre Unterlagen bei Antragstellung vollständig sind. Sollten Sie in der nächsten Zeit eine Reise planen, empfiehlt die Botschaft grundsätzlich eine Beantragung im Expressverfahren.
Allgemeine Hinweise
Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen auf diesen Seiten bei der Vorbereitung der erforderlichen Anträge helfen und Ihre Fragen zum jeweiligen Verfahren beantworten.
Für die Beantragung von Pässen bzw. Personalausweisen gilt grundsätzlich Folgendes:
Ausweisdokumente können nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache (Abnahme von Fingerabdrücken) beantragt werden. Bei Minderjährigen müssen zusätzlich beide Elternteile bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil persönlich vorsprechen.
Bitte informieren Sie sich anhand der unten eingefügten Merkblätter über die vorzulegenden Unterlagen und bringen Sie alle nötigen Unterlagen zu Ihrem Termin mit. Nur vollständige Anträge können angenommen werden. Bei unvollständigen Anträgen müssen Sie einen neuen Termin über das Terminvergabesystem für eine erneute Vorsprache vereinbaren.
Am Ende dieser Seite sind die Antragsformulare für Erwachsene und Minderjährige eingestellt, die Sie nach Möglichkeit selbst ausdrucken und bereits im Vorfeld ausfüllen können. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, erhalten Sie die Antragsformulare selbstverständlich auch im Konsulat.
Ein deutsches Ausweisdokument kann ausgestellt werden, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers zweifelsfrei feststeht. Erwachsene, die erstmals einen deutschen Pass beantragen und deren deutsche Staatsangehörigkeit nicht zweifelsfrei von der Botschaft festgestellt werden kann, muss die Botschaft vor Passausstellung auf die Durchführung eines Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren verweisen.
Zu Erstpässen für Kinder beachten Sie bitte zusätzlich die Informationen unter „Geburt eines deutschen Kindes im Ausland“
Achten Sie bitte darauf, dass Sie:
- das Antragsformular vollständig ausfüllen,
- die richtigen Passfotos einreichen und
- alle benötigten Unterlagen (siehe Merkblätter) beifügen.
Sie vermeiden so unnötige Rückfragen und tragen dazu bei, die Bearbeitungszeiten möglichst kurz zu halten.
Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO finden Sie hier
Die Gebühren für die einzelnen Pass- und Ausweispapiere finden Sie ebenfalls in unserem Merkblatt.
Biometrische Fotos
Bitte lesen Sie die Informationen des unten eingefügten Merkblatts sorgfältig durch. Passfotos, die den beschriebenen Kriterien nicht entsprechen, können nicht angenommen werden.
Bei Kindern bis zu einem Alter von 5 Jahren ist keine Prüfung der Biometrietauglichkeit erforderlich. Es gelten nur die Anforderungen hinsichtlich Bildgröße, Frontalaufnahme, Schärfe und Kontrast, Ausleuchtung, Hintergrund und Fotoqualität.
Die Anfertigung biometrischer Fotos gelingt nach Erfahrung der Botschaft stets bei PhotoPrint in Bogotá:
C.C. Fontanar (Chia) Piso 3 (frente a city park)
C.C Multiplaza Piso 3 Local C -132
Cedritos: Calle 140 No. 16-57 Local 3, Tel.: 615 2931
Salitre: Cra. 69 No. 24C-51 Local 12, Tel.: 416 5713
Chapinero: Cra. 13 No. 61-24 Int. - 1, Tel.: 704 6327
C.C. Parque la Colina: Piso 3 Modulo 302 (Entrada Plazoleta de Comidas)
C.C. Unicentro: Piso 2, Local 2-179, Tel.: PBX 416 57 13
www.photoprint.com.co
Biometrischer Reisepass
Biometrische Reisepässe müssen grundsätzlich neu beantragt werden, eine Verlängerung ist nicht möglich. Den bisherigen Reisepass können Sie während der Bearbeitungszeit behalten.
Bearbeitungsdauer:
Der Reisepass wird bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und von dieser an die jeweilige Passbehörde (Auslandsvertretung) übersandt. Die Erteilung eines Reisepasses nimmt daher in der Regel sechs bis sieben Wochen ab vollständiger Antragstellung in Anspruch. Hinzu kommen noch die Postlaufzeiten, falls Sie den Pass beim Honorarkonsul in Barranquilla, Cali oder Medellín beantragen.
In dringenden Fällen kann der Reisepass gegen Gebührenzuschlag im Expressverfahren beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei verkürzt sich dadurch auf zwei Werktage ab Eingang der Bestellung. Wie schnell dann der Pass bei der Auslandsvertretung ankommt, hängt von den jeweiligen Kurierverbindungen ab. Im günstigsten Fall trifft der Reisepass nach 3-4 Wochen bei der Botschaft ein.
Gültigkeitsdauer:
Ab einem Alter von 24 Jahren wird der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt. Bei jüngeren Antragstellerinnen und Antragstellern ist der biometrische Reisepass sechs Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass vor der ersten Ausstellung eines Reisedokumentes in vielen Fällen zunächst die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich ist. Die Namenserklärung kann bei der Auslandsvertretung abgegeben werden und wird an das zuständige deutsche Standesamt übersandt. Dieses stellt dann eine Bescheinigung über die Namensführung aus. Nähere Informationen zur Namenserklärung finden Sie hier.
Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
Statt eines Kinderreisepasses kann nun für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich nur ein biometrischer Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren (bzw. bei optionspflichtigen Personen bis zur Vollendung des 23. Lebensjahrs) beantragt werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass ein Pass oder Passersatz ungültig ist, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Passinhabers nicht zulässt.
Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt worden sind, sind weiterhin sechs Jahre lang gültig, längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs, sofern eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes anhand des Lichtbildes noch möglich ist.
Kinderreisepässe, die ab dem 1. Januar 2021, aber vor dem 1. Januar 2024 beantragt worden sind, sind weiterhin ein Jahr gültig.
Die Regelung zur Verlängerung eines Kinderreisepasses bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs um jeweils ein Jahr, bei der stets auch das Lichtbild zu aktualisieren ist, wurde zum 01.01.2024 ersatzlos gestrichen. Damit können Kinderreisepässe nicht mehr verlängert werden. Auch eine Lichtbildaktualisierung von Kinderreisepässen ist nun nicht mehr möglich.
Die Eintragung von Kindern in den Pass der Eltern ist nicht möglich, d.h. auch Kinder benötigen immer ein eigenes Reisedokument.
Bitte beachten Sie, dass vor der ersten Ausstellung eines Reisedokumentes in vielen Fällen zunächst die Abgabe einer Namenserklärung erforderlich ist. Die Namenserklärung kann bei der Auslandsvertretung abgegeben werden und wird an das zuständige deutsche Standesamt übersandt. Dieses stellt dann eine Bescheinigung über die Namensführung aus. Passantrag und Namenserklärung können im gleichen Termin abgegeben werden; eine gesonderte Terminbuchung ist hier nicht erforderlich.
Personalausweis
Seit 2013 können deutsche Auslandsvertretungen auch Personalausweise ausstellen. Auch für Kinder und Jugendliche ist die Beantragung eines Personalausweises möglich.
Der Personalausweis kann ab Geburt beantragt werden, ab dem 16. Lebensjahr auch ohne Beteiligung der Sorgeberechtigten. Bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist zusätzlich die Vorsprache beider Elternteile bzw. des allein sorgeberechtigten Elternteils notwendig.
Die Beantragung von Personalausweisen bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Online-Ausweisfunktion deaktiviert.
Die Erfassung der Fingerabdrücke im Speichermedium des Personalausweises ist seit 02.08.2021 verpflichtend. Fingerabdrücke von Kindern sind nicht abzunehmen, solange die Kinder noch nicht sechs Jahre alt sind
Bearbeitungsdauer:
Der Personalausweis wird bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt und von dieser an die Auslandsvertretung übersandt. Die Erteilung eines Personalausweises nimmt daher in der Regel sechs bis acht Wochen ab Antragstellung in Anspruch.
Gültigkeitsdauer:
Ab einem Alter von 24 Jahren wird der Personalausweis mit einer Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt. Bei jüngeren Antragstellerinnen und Antragstellern ist der Personalausweis sechs Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Seit 07.07.2017 sind alle Personalausweise zwingend mit der Online-Funktion (eID) ausgestattet. Personalausweise dürfen nur noch persönlich ausgehändigt werden und nachdem der Erhalt der PIN bestätigt wurde. Nähere Informationen erhalten Sie unter Personalausweisportal.de
Informationen zur Online-Funktion finden Sie in diesem Video: https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/videos/Webs/PA/DE/informationsfilme/2_AA2_Tutorial_Online_Ausweis_ein_Beispiel.html.
In der Botschaft können folgende Vorgänge vorgenommen werden:
- Transport-PIN ändern
- PIN ändern
- Entsperrung der Online-Funktion ohne PUK
- Online-Funktion einschalten
- Anschrift ändern
Bitte beachten Sie, dass eine Reihe der o.g. Vorgänge auch über die AusweisApp vorgenommen werden können. Nähere Information dazu finden Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de/home.
Vorläufiger Reisepass
Vorläufige Reisepässe können nur in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt werden, gleichzeitig sollte ein biometrischer Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Bei Minderjährigen müssen zusätzlich beide Elternteile bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil persönlich vorsprechen.
Bitte beachten Sie, dass bei den Honorarkonsuln keine Ausstellung von vorläufigen Reisepässen möglich ist. Sie können dort jedoch Ihren Antrag einreichen, der dann an die jeweils zuständige Vertretung zur weiteren Bearbeitung übersandt wird.
Ein vorläufiger Reisepass kann nur ausnahmsweise beantragt werden, wenn ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig für den benötigten Zweck ausgestellt werden kann. Für die Eilbedürftigkeit benötigt die Vertretung entsprechende Nachweise (z. B. Flugbuchung u. ä.).
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem jeweiligen Nutzungszweck angepasst und beträgt maximal ein Jahr.
Bitte beachten Sie, dass manche Staaten (z.B. die USA) die Einreise mit dem vorläufigen Reisepass nicht oder nur mit einem Visum gestatten. Nähere Hinweise finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes für das jeweilige Reiseland.
Bearbeitungsdauer:
Der vorläufige Reisepass kann von der Botschaft Bogotá häufig am selben oder binnen ein bis zwei Arbeitstagen ausgestellt werden, sofern die Unterlagen für den Antrag vollständig vorliegen. Bei Antragstellung beim Honorarkonsul in Barranquilla, Cali oder Medellín kommen die Postlaufzeiten für den sicheren Versand von Antrag bzw. Reisepass hinzu.
Ausweisverlust
Sie sind als Tourist in Kolumbien, haben Ihr Ausweisdokument verloren oder sind bestohlen worden:
Wie bekomme ich ein neues Reisedokument?
Die deutsche Botschaft in Bogotá kann Ihnen nach erfolgter Identitätsfeststellung einen „Reiseausweis als Passersatz“ zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieser hat eine Gültigkeit von maximal einem Monat und berechtigt auch zur Durchreise (Transit) anderer Länder (Schengen). Die Einreise in einen Drittstaat ist damit jedoch nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft in den meisten Fällen Identitätsnachweise aus Deutschland (z.B. bei der Passbehörde des Heimatorts) anfordern müssen.
In besonderen Notfällen kann auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten ein Reiseausweis zur Rückkehr ausgestellt werden, soweit eine Identitätsfeststellung möglich ist. Leider gelingt es am Wochenende oder an den gesetzlichen Feiertagen in den meisten Fällen nicht, von der zuständigen deutschen Passbehörde die entsprechenden Unterlagen zu erhalten. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauffolgenden Werktag ausgestellt werden. Ein Rückflug, der möglicherweise dadurch verloren geht, oder zusätzliche Ausgaben für den verlängerten Aufenthalt rechtfertigen keine Schadenersatzansprüche gegen die Auslandsvertretung oder die Bundesrepublik Deutschland.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Reiseausweises für Minderjährige beide Sorgeberechtigte ihre Zustimmung erteilen müssen. Sollte nur ein Elternteil sorgeberechtigt sein, wird zusätzlich ein entsprechender Nachweis benötigt. Bei alleinreisenden Minderjährigen können die Eltern ihre Zustimmung für den Reiseausweis bei ihrem Bürgeramt erklären und das Bürgeramt bitten, diese unmittelbar per Fax oder per E-Mail an die zuständige Auslandsvertretung zu übersenden.
In jedem Fall ist der Diebstahl bzw. der Verlust des Reisepasses oder Personalausweises bei der kolumbianischen Polizei, Fiscalía oder Notaría zu melden und Anzeige zu erstatten.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- polizeiliche Verlustanzeige bzw. Protokoll über die Diebstahlsanzeige
- 2 Passfotos
- sofern vorhanden: Identitätsnachweis
Das Antragsformular für einen Reiseausweis finden Sie unten. Sie erhalten das Antragsformular selbstverständlich auch in der Auslandsvertretung.
Für die Ausstellung des Reiseausweises als Passersatz werden Gebühren in Höhe von € 52,00 (außerhalb der Dienstzeiten: € 60,00) erhoben. Sie sind zahlbar ausschließlich in kolumbianischen Pesos zum jeweiligen Wechselkurs.
Falls in dringenden Fällen nach Passverlust nicht rechtzeitig ein Termin verfügbar ist, setzen Sie sich telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung.
Wohnortänderung im Ausweisdokument
Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, kann die Eintragung des neuen Wohnortes durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung erfolgen.
Wohnortänderungen im Ausweisdokument können persönlich (nur nach Terminvereinbarung in der Kategorie „Passbeantragung“) beantragt werden. Die Wohnortänderung ist gebührenfrei. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen finden Sie im folgenden Merkblatt.
Passbeantragung bei einem Honorarkonsul
Bei den deutschen Honorarkonsuln in Kolumbien ist ebenfalls die Beantragung von Pässen möglich. Ein Personalausweis kann dort jedoch nicht beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung von Reisepässen bei den Honorarkonsuln neben den regulären Gebühren und Auslagen zusätzlich 82,61 anfallen. Hinzu kommen die jeweiligen Portoauslagen.
Alle Gebühren sind in kolumbianischen Pesos zum geltenden amtlichen Kurs zu bezahlen.
Eine für die Passausstellung evtl. notwendige Namenserklärung kann ebenfalls bei den Honorarkonsuln abgegeben werden.
Kontaktinformationen und Öffnungszeiten finden Sie hier
Merkblätter
Merkblatt zur Beantragung eines deutschen Ausweisdokuments (allgemeine Informationen)
Merkblatt zur Beantragung eines deutschen Ausweisdokuments (Erwachsene)
Merkblatt zur Beantragung eines deutschen Ausweisdokuments (Minderjährige)
Namensführung eines Kindes und Geburtsanzeige
Passbildschablone ab 10 Jahren
Passbildschablone für Kinder zwischen 6-9 Jahren
Antragsformulare
Antragsformular für Volljährige oder Personalausweis für über 16-Jährige
Antragsformular für Minderjährige
Antrag auf Wohnanschriftänderung
Zusatzerklärung für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die vor dem 01.09.1986 geboren sind.
Vollmacht Abholung Reisepass/ Autorización recogida pasaporte alemán
Zustimmungserklärung Minderjährige/ Declaración de consentimiento menores
Hinweise für Besucherinnen und Besucher
- Die Auslandsvertretungen sind gehalten, Taschen und Gepäck von Besucherinnen und Besuchern zu überprüfen. Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie höflichst, nach Möglichkeit umfangreiches und schweres Gepäck sowie Laptops zu Ihrem Besuch nicht mitzubringen.
- Die Mitnahme von Mobiltelefonen, Tablets oder vergleichbaren Geräten mit Mikrofon, Lautsprecher oder Kamera ist untersagt. Bescher/innen können diese Geräte in einem hierfür vorgesehenen Schließfach auf eigenes Risiko für die Dauer ihres Besuches einschließen bzw. beim Sicherheitspersonal in Verwahrung geben.
- Das Fotografieren in der Botschaft ist nicht gestattet.
- Einlass wird nur mit Erlaubnis des Sicherheitsdienstes der Auslandsvertretung gestattet.
- Bitte achten Sie sorgfältig auf Ihre persönlichen Gegenstände und Unterlagen. Die Auslandsvertretungen übernehmen keine Haftung für Verlust oder Diebstahl.