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Transitvisum und Schengen-Visum (ohne Aufnahme von Erwerbstätigkeit)
Kolumbianer benötigen in der Regel kein Transit-Visum für Deutschland und kein Schengen-Visum und können dieses auch nicht beantragen.
| Ausnahme: Kolumbianer, die für bis zu 90 Tage einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, müssen ein Schengen-Visum beantragen. |
Visumspflichtige Drittstaatsangehörige benötigen für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr im Schengenraum ein Visum.
Die Binnengrenzen der Schengen-Staaten können während des Aufenthalts ohne Kontrolle überschritten werden.
- Deutsche Honorarkonsuln nehmen keine Visumberatung vor.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit von zwei Wochen führen zu längeren Bearbeitungszeiten und einem erheblichen Mehraufwand für die Visastelle und werden daher nicht beantwortet.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Sie alle Unterlagen für den Visumantrag vollständig haben.
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ALLE ANTRAGSTELLER (auch mitreisende Ehepartner und Kinder) müssen folgende Unterlagen vorlegen:
- Aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel) (wird mit Gebühr bei BLS angeboten)
- Gültiger Reisepass (bei Antragstellung noch mind. sechs (6) Monate gültig und mind. zwei (2) komplett freien Seiten)
- Antragsformular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Erklärung zur Erreichbarkeit und Vertretung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
Bei Flughafen-Transit zusätzlich
- Gültige Einreiseerlaubnis des Ziellandes (z.B. Visum)
Nachweis über die geplante Weiterreise nach Transitaufenthalt in Deutschland (z.B. Flugreservierung)
Wichtig! Ob Sie ein Transitvisum für Deutschland benötigen, können Sie hier erfahren
Bei Schengenvisum zusätzlich
- Nachweis der Reisekrankenversicherung (gültig ab Tag der Einreise für alle Schengen-Staaten für den gesamten Aufenthaltszeitraum, Mindestdeckung 30.000 Euro) (wird mit Gebühr bei BLS angeboten)
- Nachweis Flugreservierung Hin- und Rückflug nach Mexiko, dem Land des ständigen Aufenthalts oder dem endgültigen Reiseziel
Nachweis über die Unterkunft (z.B. Hotelbuchungen für die gesamte Reisedauer, Unterkunft bei Familie/Freunden, oder Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel zur Finanzierung einer Unterkunft)
Nachweis des Reisezwecks
Tourismus: falls zutreffend: Nachweis über die Bezahlung des Urlaubspakets
Besuch (von Familie und Freunden):
Einladungsschreiben aus Deutschland + Kopie Personalausweis/deutscher Aufenthaltstitel des Einladers
bei Ehepartnern und Kindern von Deutschen/EU-Staatsangehörigen:
Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde des Kindes
Passkopie des (deutschen/EU) Ehegatten oder Elternteils
- Geschäftsreise: Einladung der Firma mit Angaben zu: Aufenthaltsdauer, Angaben zum Anstellungsverhältnis des Antragstellers in der Firma, ggfs. Angaben zur Kostenübernahme für die Geschäftsreise
Kultur-, Sport-, Bildungs-, oder Forschungsreisen oder Berufsausbildung: Einladung des Organisators, der Universität oder der Institution mit Angaben zum Aufenthalt und ggfs. zur Kostenübernahme
- Medizinische Behandlung:
- Nachweis über die medizinische Notwendigkeit der geplanten Behandlung
- Dokument der medizinischen Einrichtung in Deutschland mit Angaben zu Datum, Dauer und voraussichtlichen Kosten der medizinischen Behandlung
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel zur Bezahlung oder Nachweis über Vorausbezahlung der medizinischen Behandlung
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
drei (3) letzte Kontoauszüge und zusätzlich
Im Ausland gültige Kreditkarte mit Bestätigung der Bank über den Karteninhaber und zur Verfügung stehende Mittel (Kreditrahmen) und/oder
Gehaltsnachweise und/oder
Verpflichtungserklärung aus Deutschland
Nachweise über die Rückkehrwilligkeit ins Heimatland (z.B. Arbeitsbescheinigung, Nachweis über Eigentum, familiäre Bindungen)
Zusammenstellung einer Übersicht über die geplante Reise (Datum, Ziel, Unterkunft, Aufenthaltszweck)
Ein unterschriebener Ausdruck dieses Merkblattes ist Teil Ihrer vollständigen Antragsunterlagen