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Beschaffung von Personenstandsurkunden

Standesamt

Standesamt, © dpa

10.04.2025 - Artikel

Deutsche Personenstandsurkunden

Deutsche Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden oder Sterbeurkunden können direkt beim deutschen Standesamt des Geburtsorts/Eheschließungsortes/Ortes der Begründung der Lebenspartnerschaft/Sterbeortes beantragt werden. Oft können sie über die Webseiten der entsprechenden Gemeinden bestellt werden. Die Gemeinden können über https://www.meinestadt.de ausfindig gemacht werden.
Hat die Geburt/Heirat/Begründung der Lebenspartnerschaft/der Sterbefall im Ausland stattgefunden, kann eine deutsche Urkunde nur beantragt werden, sofern eine Nachbeurkundung im deutschen Register erfolgt ist. In diesem Fall ist für die Ausstellung der Urkunde das Standesamt zuständig, das die Nachbeurkundung durchgeführt hat.
Wurde ein Standesfall vom Standesamt I in Berlin beurkundet, können die Urkunden dort direkt bestellt werden:
Standesamt I in Berlin

Die Ausstellung deutscher Personenstandsurkunden ist gebührenpflichtig.

Kolumbianische Personenstandsurkunden


Die Botschaft kann nur in Ausnahmefällen Urkunden aus Kolumbien beschaffen.

Merkblatt zur Urkundenbeschaffung

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