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Eheschließung

Internationales Scheidungsrecht, © Zoonar.com/Cigdem Simsek
Eheschließung in Kolumbien
Eheschließungen in Kolumbien erfolgen in der Regel in der „Notaria“. Aber auch religiöse Eheschließungen sind unter bestimmten Voraussetzungen gültig. Sie müssen jedoch anschließend in der Notaria registriert werden. Gleichgeschlechtliche Eheschließungen sind seit 2016 möglich.
Verbindliche Auskunft über die zur Eheschließung erforderlichen Dokumente erhalten Sie ausschließlich in der Notaria, in der die Ehe geschlossen bzw. registriert werden soll. Eine unverbindliche Orientierung über die üblicherweise benötigten Unterlagen finden Sie hier
Ehefähigkeitszeugnis
Das Ehefähigkeitszeugnis, oft als Ledigkeitsbescheinigung bezeichnet, bescheinigt die sogenannte Ehefähigkeit der Verlobten. Es wird in der Regel vom kolumbianischen Notar von ausländischen Partnern verlangt. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt an Ihrem letzten deutschen Wohnsitz. Sollten Sie nie einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben, dann ist das Standesamt I in Berlin dafür zuständig. Den Antrag können Sie in der deutschen Botschaft beglaubigen lassen und anschließend per Post an das zuständige Standesamt übersenden.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier
In einigen Fällen verlangt das Standesamt in Deutschland die Beurkundung einer eidesstattlichen Versicherung zum Familienstand. Sollten Sie eine Versicherung an Eides statt abgeben müssen, wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an die Botschaft.
Eheregister und Anerkennung der Eheschließung
In Kolumbien rechtmäßig geschlossene Ehen sind im Regelfall auch in Deutschland gültig. Grundsätzlich bedarf es zur Anerkennung einer Eheschließung im Ausland keines zusätzlichen Registrierungsverfahrens, damit die Eheschließung auch in Deutschland Rechtswirkung entfaltet. Die Vorlage der ausländischen Heiratsurkunde mit Apostille und einer beglaubigten Übersetzung ist in der Regel ausreichend.
Um eine deutsche Heiratsurkunde zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der nachträglichen Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister (§ 34 PStG). Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt an Ihrem letzten deutschen Wohnsitz oder ersatzweise das Standesamt I in Berlin. Der Antrag kann direkt beim zuständigen Standesamt, bei der Botschaft Bogotá oder bei einem der Honorarkonsuln in Kolumbien eingereicht werden.
Die Botschaft Bogotá bearbeitet selbst keine Anträge, sondern leitet diese weiter an das zuständige Standesamt. Für die Antragstellung bei der Botschaft (oder bei einem der Honorarkonsuln) müssen beide Ehegatten persönlich bei dem Termin anwesend sein, da Ihre Unterschriften auf dem Antragsformular beglaubigt werden müssen.
Zur nachträglichen Beurkundung legen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Unterlagen im Original vor. Kopien werden in der Auslandsvertretung gefertigt und anschließend gegen eine Gebühr beglaubigt.
- Heiratsurkunde der Ehegatten
- Reisepässe bzw. Ausweise beider Ehegatten; für nicht-kolumbianische Staatsangehörige Aufenthaltstitel (Cédula de Extranjería)
- Geburtsurkunden beider Ehegatten
- falls zutreffend deutsche Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- falls zutreffend Nachweise zu allen früheren Ehen/Lebenspartnerschaften
- falls zutreffend Scheidungsunterlagen zu früheren Eheschließungen
- falls zutreffend Abmeldebescheinigung aus Deutschland
Bei dieser Aufstellung handelt es sich um Dokumente, die im Regelfall vorgelegt werden müssen. Es obliegt dem zuständigen Standesamt weitere Nachweise anzufordern. Bitte beachten Sie, dass alle ausländischen Urkunden entweder in internationalem Format (versión plurilingüe) oder mit Haager Apostille bzw. Legalisation und einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen sind.
Bei Ihrem Termin in der Auslandsvertretung zahlen Sie zunächst nur die Gebühr für die Beglaubigung Ihrer Unterschriften sowie für die Beglaubigung der Kopien. Diese sind mit Bargeld in kolumbianischen Pesos zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft zu bezahlen oder mit einer Kreditkarte (Visa oder Mastercard).
Beglaubigung der Unterschriften auf dem Antrag | Zwischen 56,43 EUR und 79,57 EUR |
Beglaubigung der Kopien der erforderlichen Dokumente | 24,26 EUR |
Die Gebühren für die Beurkundung der Ehe sowie die Ausstellung etwaiger beantragter Eheurkunden werden von den einzelnen Bundesländern festgesetzt und können daher unterschiedlich sein. Die folgenden Gebühren werden in den meisten Fällen erhoben und stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar:
Eintragung im Eheregister (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens) Zusätzlich pro Ehegatte, wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 80,00 EUR 45,00 EUR |
Ausstellung einer Eheurkunde Jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung der gleichen Urkunde | 12,00 EUR 6,00 EUR |
Die Bezahlung dieser Gebühren kann nicht bei einer Auslandsvertretung geleistet werden, sondern muss unmittelbar an das zuständige Standesamt geleistet werden. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie vom Standesamt eine Zahlungsaufforderung.
Eheschließung in Deutschland
Für eine Eheschließung in Deutschland ist die „Anmeldung zur Eheschließung“ in Ihrem örtlich zuständigen deutschen Standesamt erforderlich. Dort erfahren Sie, welche Dokumente für die Eheschließung erforderlich sind. Die Botschaft kann hierzu keine verbindliche Auskunft geben, da die notwendigen Unterlagen von Fall zu Fall variieren.
Sollte für die Anmeldung eine beglaubigte Vollmacht einer oder beider noch in Kolumbien befindlichen Partner erforderlich sein, können Sie dies gern in der Botschaft vornehmen lassen.
Zu beachten ist außerdem, dass Kolumbien keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt. Der deutsche Standesbeamte muss daher für kolumbianische Verlobte eine „Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses“ beantragen, was erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Dies sollte bei der Planung des Hochzeitstermins berücksichtigt werden.