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Wichtige Informationen zu Einreisebestimmungen nach Deutschland
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Dennoch kann keine Garantie für Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Wir raten Ihnen daher dazu, sich vor Reiseantritt auf der Webseite des Auswärtigen Amts zu informieren.
Auf dieser Seite werden lediglich die Einreisebestimmungen für Deutschland thematisiert. Wenn Sie über ein Drittland einreisen, informieren Sie sich unbedingt auch über die Transit- bzw. Einreisebestimmungen dieses Staates.
Für Personen, die nach Deutschland einreisen dürfen, gilt derzeit folgendes:
Testpflicht und Nachweispflicht für Geimpfte und Genesene bei Einreise nach Deutschland
- Bei Einreise ist für Personen ab 12 Jahren ein negativer Covid-Test, ein anerkannter Impfnachweis oder ein Nachweis über die Genesung nach einer Infektion vorzulegen
- Test: Negativer PCR-Test, der im Moment der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugzeit) maximal 48h zurückliegen. Alternativ ist auch ein Antigen-Schnelltest möglich. Dieser darf im Moment der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Der Test muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache ausgestellt sein (ein digitaler Nachweis ist möglich). Nähere Informationen zu den zugelassenen Tests finden Sie hier.
- Impfnachweis: Nachweis über Covid-19-Schutzimpfungen in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in digitaler oder in Papierform (zum Beispiel gelber WHO-Impfpass). Informationen zum Impfnachweis finden Sie hier.
Sinovac ist in Deutschland nicht anerkannt! Dieser Impfstoff berechtigt nicht zur Einreise nach Deutschland. - Nachweis der Genesung: Informationen hierzu auf der Webseite des RKI
Die Nachweispflicht gilt auch für die Durchreise durch Deutschland (Transit).