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Gültige Impfnachweise
Impfnachweis
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert. Dennoch kann keine Garantie für Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Wir raten Ihnen daher dazu, sich vor Reiseantritt auf der Webseite des Auswärtigen Amts und des Paul-Ehrlich-Instituts zu informieren.
Die Botschaft übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der folgenden Angaben!
Derzeit in Deutschland anerkannte Impfstoffe sind u.a.:
- AstraZeneca
- BionTech / Pfizer
- Moderna
- Janssen / Johnson & Johnson
- SinovacEine einfache Impfung mit Janssen / Johnson & Johnson gilt nicht als komplettes Impfschema. Die Dosis kann mit BionTech/Pfizer oder Moderna zu einer kompletten Impfung ergänzt werden.
Für die vollständige Liste der anerkannten Impfstoffe konsultieren Sie bitte die Website des Paul-Ehrlich-Instituts
Für die Einreise ist in jedem Fall ein Impfnachweis erforderlich, der die nachfolgend unter 1., 2. und 3. aufgeführten Voraussetzungen vollständig erfüllt:
1. Es muss sich um ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder einen vergleichbaren Impfnachweis in digitaler oder verkörperter Form (Papierform) in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache handeln. Abfotografierte verkörperte Nachweise gelten nicht als digitale Nachweise. Nachweise in digitaler Form sollten vom berechtigten Aussteller digital ausgestellt und digital dem Berechtigten übermittelt worden sein.
2. Der Impfnachweis muss folgende Daten enthalten:
a) die personenbezogenen Daten des Geimpften (mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum oder die Nummer eines mitgeführten und bei der Kontrolle vorzulegenden gültigen Passes oder sonstigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild)
b) Datum der Schutzimpfung, Anzahl der Schutzimpfungen,
c) Bezeichnung des Impfstoffes,
d) Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde sowie
e) Merkmale, die auf die für die Durchführung der Schutzimpfung oder die Ausstellung des Zertifikats verantwortliche Person oder Institution schließen lassen, zum Beispiel ein offizielles Symbol oder der Name des Ausstellers.
3. Die Schutzimpfung selbst muss außerdem bestimmten Anforderungen entsprechen. Diese – zwingenden – Anforderungen werden durch das Paul-Ehrlich-Institut (Link) auf der Website veröffentlicht und betreffen:
a) die verwendeten Impfstoffe,
b) die für einen vollständigen Impfschutz erforderliche Anzahl an Einzelimpfungen,
c) für einen weiterhin vollständigen Impfschutz erforderliche Auffrischimpfungen,
d) Intervallzeiten,
aa) die nach einer Impfung für einen vollständigen Impfschutz abgewartet
werden müssen und
bb) die höchstens zwischen Einzelimpfungen oder Auffrischimpfungen liegen
dürfen.
Bitte prüfen Sie daher vor jeder geplanten Reise, ob ihr Impfnachweis den vorgenannten Vorgaben genügt – insbesondere, ob Ihre Schutzimpfung den auf der Website www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichten Anforderungen vollständig entspricht.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link erhältlich: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html .
Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch nicht geimpft sind, können in Begleitung mindestens eines vollständig geimpften Elternteils einreisen.