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Nationale Visa
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Das Nationale Visum ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt zu einem bestimmten Reisezweck. Es wird in der Regel für 90 Tage, in bestimmten Fällen bis zu einem Jahr erteilt. Nach Einreise ist in der Regel ein inländischer Aufenthaltstitel zu beantragen.
Antrag vorbereiten
Sie sollten mit der Vorbereitung Ihres Antrags beginnen, sobald Sie Pläne für Ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gesamte Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:
- Lesen Sie die Allgemeinen Informationen zu Nationalen Visa gut durch.
- Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.
- Stellen Sie bitte die begleitenden Antragsunterlagen zusammen. Fehlende Unterlagen oder Nachweise können zur Ablehnung des Antrags führen. Wir haben für Sie je nach Reisezweck die passende Checkliste zusammengestellt, geordnet nach dem Zweck des Aufenthalts:
Bildung - Eröffnen Sie ein Sperrkonto. Informationen zum Finanzierungsnachweis finden Sie hier
Wichtig!
Ab dem 01.08.2022 gelten neue BAföG-Sätze. Der im Visumsverfahren für Student/-innen nachzuweisende Betrag erhöht sich daher auf 934 Euro pro Monat (11.208 Euro für das erste Studienjahr). Spätestens ab den 01.10.2022 haben daher alle Antragsteller/-innen den neuen Betrag nachzuweisen, andernfalls kann dem Antrag nicht entsprochen werden. - Studium
Studienkolleg-Studium
Austauschstudium
Sprachkurs ohne Studium
Studienbewerbungsvisum
Aufenthalt mit Schulbesuch/SchülerInnenaustausch
Sprachkurs für Mediziner
- Familienzusammenführung
Eheschließung in Deutschland
Ehegattennachzug/Nachzug zum eingetragenen Lebenspartner in Deutschland
Kindernachzug
Familiennachzug eines Elternteils zum deutschen minderjährigen Kind
Familiennachzug eines Elternteils zum ungeborenen deutschen Kind
Merkblatt zu Sprachkenntnissen beim Nachzug von Ehegatten
Familienangehörige von EU-Bürger/-innen - Erwerbstätigkeit
Arbeitsaufnahme mit Berufsausbildung
Arbeitsaufnahme mit Hochschulabschluss
"Blaue Karte"
Forscher/Wissenschaftler
Arbeitsplatzsuche
Selbstständige Tätigkeit
Freelancer
Ausbildung
Fachpraktikum
Freiwilligendienst
Au-Pair
Ärzte
Pflegeberufe
IT-Spezialisten
- Checkliste: Übersetzer Apostillen
- Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Hier gelangen Sie zum Terminvergabesystem der Deutschen Botschaft Bogotá
Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihre Fingerabdrücke.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu drei Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur (schriftliche) Anfragen der Antragstellerin oder des Antragstellers selbst, seiner oder seines gesetzlichen Vertreterin oder Vertreters oder einer oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet. Telefonische Anfragen können leider nicht beantwortet werden.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass in der Botschaft abholen.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen entsprechend bevollmächtigte/n Vertreterin oder Vertreter mit der Abholung beauftragen.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.
Informationen zum Remonstrationsverfahren
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.