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Nationale Visa
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).
Bei einem geplanten Aufenthalt von über 90 Tagen bzw. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland muss ein nationales Visum beantragt werden.
Ein nationales Visum wird für den angegebenen Aufenthaltszweck in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen bzw. 180 Tagen erteilt, und berechtigt zur Einreise über die Schengen-Staaten.
Antrag vorbereiten
Terminvereinbarung
Die Visumbeantragung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sobald Sie erfolgreich einen Termin gebucht haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail (bitte schauen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner nach). Bitte beachten Sie, dass für jeden Antragsteller ein Termin gebucht werden muss. Um Ihren bereits gebuchten Termin online zu stornieren, nutzen Sie bitte den Link in der Bestätigungsmail. Erst nach erfolgreicher Stornierung können Sie erneut einen Termin buchen. Falls Sie Ihren Termin nicht rechtzeitig (spätestens 24 Stunden vor dem Termin) stornieren, werden Sie für vier Wochen im System gesperrt sein.
Bitte beachten Sie, dass ein Visum maximal sechs Monate vor dem geplanten Reisedatum beantragt werden kann.
Bitte bedenken Sie, dass Termine, v.a. vor und während der Hauptreisezeiten, erst in einigen Wochen verfügbar sind. Bitte buchen Sie also rechtzeitig vor Ihrer geplanten Reise einen Termin.
Achtung: Unseriöse Visa-Agenturen! Unsere Auslandsvertretung arbeitet nicht mit Vermittlungen oder Agenturen zusammen. Insbesondere haben diese keinen besonderen Zugang zu unserer Terminvergabe. Für das Verfahren ist ausschließlich die von der Auslandsvertretung erhobene Visumgebühr fällig. Die Ausgabe der Anträge und Checklisten und die Terminbuchung sind kostenlos.
Persönliche Vorsprache
Jeder Antragsteller, auch Minderjährige, muss persönlich bei der Botschaft in Bogotá vorsprechen.
Gebühren
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 75,00 €, und ist bar in kolumbianischen Pesos (COP), bei Beantragung zu zahlen (zum Tageskurs der Botschaft). Für Minderjährige ist die ermäßigte Gebühr in Höhe von 37,50 € zum jeweiligen Gegenwert in Landeswährung zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung, oder wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen, erfolgt keine Rückerstattung der bereits bezahlten Visumgebühr.
Unterlagen
Bitte legen Sie alle Unterlagen im Original, sowie einen Satz Kopien sämtlicher Unterlagen vor. Die Originale erhalten Sie noch während des Termins zurück. Bitte sortieren Sie die Unterlagen nach der Reihenfolge des Merkblattes.
Bitte legen Sie alle Unterlagen ohne Heftklammern, Büroklammern oder Markierungselemente (z.B. Haftnotizen) vor.
Amtliche Unterlagen, die nicht durch deutsche Behörden ausgestellt wurden (z.B. Diplome, Personenstandsurkunden, Vollmachten, notarielle Beurkundungen), müssen apostilliert, und von einem anerkannten Übersetzer auf Deutsch oder Englisch übersetzt sein. Eine Liste mit Übersetzern finden Sie hier. Die Apostille muss nicht übersetzt werden.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Wenn wesentliche Unterlagen bei Antragstellung nicht vorhanden sind, kann der Visumantrag nicht bearbeitet werden; dann muss ein neuer Termin über das Terminvergabesystem vereinbart werden.
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keine Unterlagen – vor allem nicht vor Beantragung. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.
Bearbeitungszeit
Die Botschaft arbeitet bei Anträgen für ein nationales Visum eng mit der Ausländerbehörde des vorgesehenen deutschen Wohnortes zusammen. Zur Erteilung eines Visums ist die Zustimmung der Ausländerbehörde zwingend erforderlich. Die Bearbeitungszeit kann daher von Fall zu Fall variieren.
Antragsformular und Merkblätter
Füllen Sie bitte das Visum-Antragsformular aus und bringen Sie einen Ausdruck zu Ihrem Termin mit.
- Weiterbildung
Studium und Studienkolleg
Austauschstudium
Sprachkurs
Studienbewerber und studienvorbereitender Sprachkurs
Schüleraustausch
- Familienzusammenführung
Eheschließung
Ehegattennachzug
Familiennachzug zu EU-Bürger/innen EU
Elternnachzug zum deutschen minderjährigen Kind
Kindernachzug
Familiäre Hilfeleistung - Erwerbstätigkeit
Fachkraft Berufsausbildung
Fachkraft Akademiker
Anpassungsmaßnahme
Chancenkarte
Forscher
Freiberufler
Freiwilligendienst
Au-Pair - Eröffnen Sie ein Sperrkonto (falls für Ihren geplanten Aufenthalt erforderlich). Informationen zum Finanzierungsnachweis finden Sie hier
- Checkliste: Übersetzer Apostillen
- Buchen Sie bitte einen Termin, um Ihren Antrag zu stellen. Hier gelangen Sie zum Terminvergabesystem der Deutschen Botschaft Bogotá
Antrag stellen
Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei der deutschen Auslandsvertretung. Die Auslandsvertretung nimmt Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegen, stellt Ihnen Fragen zur geplanten Reise und erfasst Ihre Fingerabdrücke.
Während der Bearbeitung
Die deutsche Auslandsvertretung prüft und entscheidet über Ihren Antrag. Dazu prüft sie, ob Ihr Antrag den rechtlichen Voraussetzungen genügt. Für diese Prüfung ist abhängig vom Reisezweck eine Bearbeitungsdauer bis zu mehreren Monaten möglich. Sobald über den Antrag entschieden ist, werden Sie von der deutschen Auslandsvertretung kontaktiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während der Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden. Danach gilt: Es werden nur (schriftliche) Anfragen der Antragstellerin oder des Antragstellers selbst, seiner oder seines gesetzlichen Vertreterin oder Vertreters oder einer oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet. Telefonische Anfragen können leider nicht beantwortet werden.
Rückgabe des Passes
Sobald die Auslandsvertretung über Ihren Antrag entschieden hat, können Sie Ihren Pass in der Botschaft abholen.
Grundsätzlich können Sie Ihren Pass nur selbst abholen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen entsprechend bevollmächtigte/n Vertreterin oder Vertreter mit der Abholung beauftragen.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid.
Informationen zum Remonstrationsverfahren
Sie können auch jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Gute Reise! Hinweise für Visuminhaber
Wenn alle Angaben auf Ihrem Visumetikett korrekt sind, steht Ihrer Reise nichts mehr im Weg. Bitte prüfen Sie dies, sobald Sie Ihren Pass wieder in den Händen halten. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können.
Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben.
Vergessen Sie daher nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden und einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Mit dem Einreisevisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.