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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

01.10.2021 - Artikel

Deutsches Führungszeugnis

Personen mit Wohnsitz im Ausland können den Antrag auf Ausstellung eines deutschen Führungszeugnisses direkt persönlich oder formlos per Post (nicht per Telefax oder E-Mail) beim Bundesamt für Justiz unter folgender Anschrift stellen:

Bundesamt für Justiz
Bundeszentralregister-
Referat IV 2
53094 Bonn

Alemania

Nähere Informationen zur Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses finden Sie im Internet unter:

Bundesamt für Justiz

Bitte beachten Sie, dass bei einer schriftlichen Antragstellung Ihre Personendaten und Ihre Unterschrift durch eine deutsche Auslandsvertretung amtlich bestätigt werden müssen.

Bitte buchen Sie hierfür einen Termin in unserem Terminvergabesystem unter „Sonstige konsularische Dienstleistungen“

Führungszeugnisse können auch über die Honorarkonsulate beantragt werden.

Für die dazu notwendige Unterschriftsbeglaubigung wird ab dem 01.10.2021 eine Gebühr von € 56,43 zahlbar in kolumbianischen Pesos zum jeweils gültigen Tageskurs erhoben.

Merkblätter und Dokumente

Antrag Führungszeugnis in deutscher Sprache

Antrag Führungszeugnis in englischer Sprache

Übersetzungshilfe für den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

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