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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

01.12.2017 - Artikel

Deutsche Führerscheine im Ausland

Mit einem deutschen oder Internationalen Führerschein können Sie während des touristischen Aufenthalts in Kolumbien Auto fahren. Bei einem dauerhaften Aufenthalt in Kolumbien (länger als 3 Monate) muss eine kolumbianische Fahrerlaubnis eingeholt werden, um ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen.


Umtausch deutscher Führerscheine

Zur Vereinheitlichung der Führerscheine innerhalb der EU müssen deutsche Führerscheine ab 2022 nach und nach gegen neue Führerscheine umgetauscht werden.

Wenn Sie Inhaber eines deutschen Führerscheins sind, können Sie dem folgenden Link entnehmen, ob und ggf. wann Ihr bisheriger deutscher Führerschein ungültig wird:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html


Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fuehrerschein.html


Örtlich zuständig für die Beantragung eines neuen Führerscheins ist das Straßenverkehrsamt am Wohnort des Antragstellers. Personen ohne deutschen Wohnsitz können ihren Antrag im Prinzip bei jedem deutschen Straßenverkehrsamt stellen (§25 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit §73 Absatz 3 FeV). Das BMVI empfiehlt jedoch, sich an die Behörde des letzten Wohnsitzes in Deutschland oder an die Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, zu wenden.

Eine Beantragung bei der Deutschen Botschaft ist nicht möglich. Nutzen Sie daher einen Ihrer nächsten Deutschlandaufenthalte, um einen neuen Führerschein zu beantragen. Dies ist jederzeit auch vor Ablauffrist möglich.

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