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Führerscheine, Kfz- und Verkehrsangelegenheiten

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

01.12.2017 - Artikel

Deutsche Führerscheine im Ausland

Mit einem deutschen oder Internationalen Führerschein können Sie während des touristischen Aufenthalts in Kolumbien Auto fahren. Bei einem dauerhaften Aufenthalt in Kolumbien (länger als 3 Monate) muss eine kolumbianische Fahrerlaubnis eingeholt werden, um ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen.


Gültigkeit von deutschen Führerscheinen – Umtauschpflicht

Bis 19.01.2033 müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine gegen neue umgetauscht werden. Die Frist für den Umtausch hängt vom Ausstellungsjahr des Führerscheins sowie dem Geburtsdatum der führerscheininhabenden Person ab.

Örtlich zuständig für die Beantragung eines neuen Führerscheins ist das Straßenverkehrsamt am Wohnort des Antragstellers/der Antragstellerin. Personen ohne deutschen Wohnsitz können ihren Antrag grundsätzlich bei jeder unteren Verwaltungsbehörde in Deutschland stellen. Das BMDV empfiehlt jedoch sich an die Behörde zu wenden, die den Führerschein ausgestellt hat (Ausstellungsbehörde). Bitte setzen Sie sich direkt mit der Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland in Verbindung. Diese übersendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen, die Sie ausgefüllt und unterschrieben der Behörde in Deutschland zurücksenden. An diesem Prozess ist die deutsche Auslandsvertretung nicht beteiligt.

Die neuen Führerscheine übersenden die deutschen Fahrerlaubnisbehörden dann an die für Ihren ausländischen Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung (oder Honorarkonsul) zwecks Aushändigung an Sie.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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