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Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien

Diverse Stempel an einer Halterung

Beglaubigung, © Photothek.de

01.10.2021 - Artikel

Bitte beachten Sie, dass ab sofort nur noch Barzahlung möglich ist.

Alle Gebühren sind ausschließlich --in bar in kolumbianischen Pesos-- zum jeweiligen Tageskurs zu begleichen.

Allgemeine Hinweise

Die Deutsche Botschaft und die Honorarkonsulbeamte in Kolumbien können für Sie Kopien und Ihre Unterschrift beglaubigen, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist. Bitte buchen Sie über unser Terminvergabesystem einen Termin bei der Botschaft Bogotá oder setzen Sie sich mit dem Honorarkonsul zur Absprache eines Termins in Verbindung.

Beglaubigung von Kopien

Beglaubigte Kopien können durch die Botschaft oder einen Honorarkonsul in Kolumbien oder durch ein kolumbianisches Notariat bei Vorlage des Originals gefertigt werden.

Ab 01.10.2021 beträgt die Gebühr für die Beglaubigung eines Dokuments (unabhängig von der Seitenanzahl) 25.75 Euro, zahlbar in kolumbianischen Pesos zum jeweiligen Wechselkurs. Mehrere unterschiedliche Dokumente können nicht zusammengefasst werden.

So läuft das Verfahren ab:

Sie buchen über unsere Webseite zwei Besuchstermine. Dabei dient der erste Termin der Vorlage der Originale und der zweite Termin dem Abholen der beglaubigten Fotokopien. Entsprechend müssen Sie die Termine auch in unterschiedlichen Kategorien buchen.

Sie buchen den

  • ersten Termin in der Kategorie „Fotokopiebeglaubigung“
  • zweiten Termin in der Kategorie „Abholung Fotokopiebeglaubigung“.

Wir empfehlen, beide Termine gleichzeitig zu Beginn des Verfahrens zu buchen; dabei muss zwischen dem ersten und dem zweiten Termin mindestens eine Woche liegen.

Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden, d.h. handschriftlich unterschrieben und ggf. gesiegelt sein. Ausdrucke elektronischer Unterschriften sind keine Originale; daher können wir Fotokopien derartiger Unterlagen nicht beglaubigen.

Beglaubigung von Unterschriften

Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Urkundsperson, dass die genannte Person das Dokument unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss deshalb persönlich vor der Urkundsperson geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet i. d. Regel nicht statt. In vielen Fällen ist eine Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.

Beispiele: Genehmigungserklärungen, „einfache“ Vollmachten, Handelsregistereintragungen, Anträge auf Erteilung eines Führungszeugnisses, Erbschaftsausschlagung u.a.

Soll Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigt werden, so bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • ein gültiges Ausweisdokument
  • das zu unterschreibende Dokument (bei Genehmigungserklärungen möglichst auch den bereits geschlossenen Vertrag)
  • falls Sie nicht im eigenen Namen (z.B. als Vertreter einer Firma, Betreuer eines Mündels) unterschreiben, zusätzlich einen Nachweis darüber, dass Sie vertretungsberechtigt sind

Die Gebühr beträgt 56,43 Euro, zahlbar in kolumbianischen Pesos zum jeweiligen Wechselkurs.

Zusätzliche Informationen zu diesen Themen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

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