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Rente

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com
- Beantragung einer Rente, Rentenanspruch
- Bezieher deutscher Renten
- Lebensbescheinigung
- Besteuerung von Renten
- Richtlinie der Bundesregierung über Übergangsleistungen an hinterbliebenen Ehegatten von NS-Opfern, die bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten
Beantragung einer Rente, Rentenanspruch
Zu rentenrechtlichen Fragen kann die Botschaft nur eingeschränkt beraten. Mehrsprachige Informationen zur Rente und Formulare enthält die Website der Deutschen Rentenversicherung des Bundes (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA) unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Bezieher deutscher Renten
Der Zahlungsverkehr von Leistungen der deutschen Rententräger wird in zahlreichen Fällen über den Rentenservice der Deutschen Post AG abgewickelt, den Sie über www.rentenservice.de kontaktieren können. Nach Erfahrungen der Botschaft ist die Rentenzahlung durch Überweisung auf ein Konto in Kolumbien zuverlässiger als die Übersendung von Rentenschecks.
Konto- und Adressänderungen können über diese Website auch einfach aus dem Ausland mitgeteilt werden.
Lebensbescheinigung
Wichtige Hinweise der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu den Auswirkungen der Covid19-Pandemie auf die Ausstellung von Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen im Ausland:
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise unter Mitwirkung der DRV erstellt wurden und nur für deren Rentenzahlungen verbindlich sind. Bei Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen anderer Versorgungsträger (z.B. Versorgungswerke oder private Rentenversicherer) gibt es möglicherweise andere Regelungen, die Ihnen die Rententräger in dem Begleitschreiben zur Lebensbescheinigung mitteilen werden.
Vereinfachtes Verfahren für Lebensbescheinigungen der DRV im Jahr 2021
Aufgrund der weltweiten Situation, in der Menschen aufgefordert sind, zu Hause zu bleiben und viele Behörden und Ämter ihren Kundenverkehr eingestellt oder stark eingeschränkt haben, möchte die DRV darauf hinweisen, dass es bei Lebensbescheinigungen auch für das Jahr 2021 für alle Rentenberechtigten im Ausland ein vereinfachtes Verfahren geben wird. Eine Bestätigung der Lebensbescheinigung durch eine Behörde / amtliche Stelle im jeweiligen Wohnsitzland wird nicht erforderlich sein. Die Rentenempfänger füllen die Lebensbescheinigungen selbst aus und senden diese direkt (ohne Bestätigung einer amtlichen Stelle) an die DRV zurück. Zudem werden auf den Internetseiten der Deutschen Post AG / Renten Service und der Deutschen Rentenversicherung entsprechende Hinweise zum vereinfachten Verfahren zur Verfügung gestellt, falls das Anschreiben mit dem Lebensbescheinigungs-Formular den Rentenberechtigten nicht erreicht haben sollte.
Anschrift der DRV für Lebensbescheinigungen:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Alemania
Telefon: +49 221 56 92-777
Telefax: +49 69 653015 10865
E-Mail: LB2021@Deutschepost.de
Hier finden Sie das Formular Lebensbescheinigung
Besteuerung von Renten
Seit dem 01.01.2009 ist das Finanzamt Neubrandenburg für die Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland zuständig.
Das Finanzamt ist wie folgt zu erreichen:
Finanzamt Neubrandenburg
Neustrelitzerstr. 120
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395/380-1144
E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de
Webseite: www.finanzamt-neubrandenburg.de
Antwortformular des Finanzamt Neubrandenburg als Download
Merkblatt zu steuerrechtlichen Fragen des Rentenbezugs
Richtlinie der Bundesregierung über Übergangsleistungen an hinterbliebenen Ehegatten von NS-Opfern, die bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten
Oben genannte Richtlinie ist am 27. April 2021 in Kraft getreten.
Hinterbliebene Ehegatten von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung, die nach dem 01. Januar 2020 verstarben und bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten, können laut der Richtlinie nach dem Tod des ihres Ehegatten auf Antrag für eine Übergangszeit von neun Monaten finanzielle Leistungen erhalten, deren Höhe sich im Wesentlichen an der Mindestrente nach dem BEG orientiert.
Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinie ist die „Arbeitsgruppe Anerkennungsleistungen“ im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).
Nähere Informationen in deutscher Sprache finden Sie hier:
https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/UebergangsleistungenEhegattenNSOpfer/start.html
Merkblatt in englischer Sprache