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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

29.11.2023 - Artikel

Beantragung einer Rente, Rentenanspruch

Zu rentenrechtlichen Fragen kann die Botschaft nur eingeschränkt beraten. Mehrsprachige Informationen zur Rente und Formulare enthält die Website der Deutschen Rentenversicherung des Bundes (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA) unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Bezieher deutscher Renten

Der Zahlungsverkehr von Leistungen der deutschen Rententräger wird in zahlreichen Fällen über den Rentenservice der Deutschen Post AG abgewickelt, den Sie über www.rentenservice.de kontaktieren können. Nach Erfahrungen der Botschaft ist die Rentenzahlung durch Überweisung auf ein Konto in Kolumbien zuverlässiger als die Übersendung von Rentenschecks.

Konto- und Adressänderungen können über diese Website auch einfach aus dem Ausland mitgeteilt werden.

Lebensbescheinigung

Nach den Festlegungen zwischen dem Renten Service und der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der gesetzlichen Unfallversicherung werden Lebensbescheinigungen einmal im Jahr angefordert. Der Berechtigte muss die Lebensbescheinigung eigenhändig unterschreiben und im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, bei der er sich ausweisen muss, von einer „amtlichen Stelle“ seines Wohnsitzstaates (oder durch die Auslandsvertretung vor Ort) bestätigen lassen.

Hinweis:

Nachdem in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der COVID-19 Pandemie auf eine Bestätigung verzichtet wurde, ist diese seit 2022 wieder erforderlich. Die 2022 ausnahmsweise mögliche Einreichung der Lebensbescheinigung per Fax und E-Mail wird ab 2023 nicht mehr anerkannt.

Die Vordrucke für die Lebensbescheinigungen werden den Berechtigten zur Mitte des laufenden Jahres zusammen mit den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen übersandt. Eine separate Versendung der Vordrucke der Lebensbescheinigung zu einem anderen Zeitpunkt ist nicht vorgesehen. Hinweis: Sowohl für das Verfahren mit den Lebensbescheinigungen als auch für sämtliche Fragen zu Zahlungen (z.B. Ausbleiben einer Zahlung, Kontowechsel, Todesanzeige, etc.) ist der Renten Service der Deutschen Post AG zuständig.

Sollten Rentenberechtigte bis Mitte August kein Formular der Lebensbescheinigung erhalten haben, können Ersatz-Vordrucke auch direkt beim Renten Service entweder im Internet in verschiedenen Sprachen heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden:

https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter.html

Deutsche Post AG

Niederlassung Renten Service

04078 Leipzig

Deutschland

Telefon: +49 221 56 92-777

Hat der Berechtigte die Lebensbescheinigung nicht rechtzeitig an den Renten Service der Deutschen Post AG zurückgesandt (in der Regel bis Mitte August), wird er Ende August/Anfang September daran erinnert und aufgefordert, die Lebensbescheinigung bis Anfang Oktober vorzulegen. Ist die Lebensbescheinigung bis ca. Mitte November nicht beim Renten Service eingegangen, wird die Zahlung zu Ende November angehalten und ab Ende November nicht mehr ausgezahlt. Dies bedeutet, dass Renten, die vorschüssig gezahlt werden, für Dezember nicht mehr angewiesen werden und Renten, die nachschüssig gezahlt werden, für November nicht mehr angewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Hinweise unter Mitwirkung der DRV erstellt wurden und nur für deren Rentenzahlungen verbindlich sind. Bei Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen anderer Versorgungsträger (z.B. Versorgungswerke oder private Rentenversicherer) gibt es möglicherweise andere Regelungen, die Ihnen die Rententräger in dem Begleitschreiben zur Lebensbescheinigung mitteilen werden.

Anschrift der DRV für Lebensbescheinigungen:

Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Alemania

Telefon: +49 221 56 92-777

Hier finden Sie das Formular Lebensbescheinigung

Für Lebensbescheinigungen zur Vorlage bei gesetzlichen Rententrägern besteht Gebührenfreiheit

Lebensbescheinigungen anderer Rententräger sind grundsätzlich gebührenpflichtig, dies gilt für

  • Betriebsrenten und vergleichbare Renten aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz (hierunter fallen auch die sogenannten VBL-Renten des öffentlichen Dienstes)
  • Zusatzrenten und vergleichbare Renten aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz (z.B. aus der privaten Rentenversicherung)
  • alle sonstigen ausländischen Renten (sofern nicht gesetzliche Rententräger aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz

Besteuerung von Renten

Seit dem 01.01.2009 ist das Finanzamt Neubrandenburg für die Besteuerung der beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland zuständig.

Das Finanzamt ist wie folgt zu erreichen:

Finanzamt Neubrandenburg

Neustrelitzerstr. 120

17033 Neubrandenburg

Tel.: 0395/380-1144

E-Mail: ria@finanzamt-neubrandenburg.de

Webseite: www.finanzamt-neubrandenburg.de

Antwortformular des Finanzamt Neubrandenburg als Download

Merkblatt zu steuerrechtlichen Fragen des Rentenbezugs

Richtlinie der Bundesregierung über Übergangsleistungen an hinterbliebenen Ehegatten von NS-Opfern, die bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten

Oben genannte Richtlinie ist am 27. April 2021 in Kraft getreten.

Hinterbliebene Ehegatten von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung, die nach dem 01. Januar 2020 verstarben und bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten, können laut der Richtlinie nach dem Tod des ihres Ehegatten auf Antrag für eine Übergangszeit von neun Monaten finanzielle Leistungen erhalten, deren Höhe sich im Wesentlichen an der Mindestrente nach dem BEG orientiert.

Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinie ist die „Arbeitsgruppe Anerkennungsleistungen“ im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV).

Nähere Informationen in deutscher Sprache finden Sie hier:

https://www.badv.bund.de/DE/OffeneVermoegensfragen/UebergangsleistungenEhegattenNSOpfer/start.html

Merkblatt in englischer Sprache

Merkblatt in hebräischer Sprache

Antragsformular in englischer Sprache

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