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Renten aus Deutschland – Steuerrechtliche Fragen

18.06.2026 - Artikel

Rentner, die Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, zu der auch Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung zählen, beziehen, und in Kolumbien leben, aber einen Wohnsitz in Deutschland haben, bzw. sich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhalten, sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

Dagegen unterliegen Rentner mit Wohnsitz in Kolumbien der beschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht. Das Finanzamt Neubrandenburg, das zentral für alle Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist, erlässt daher Steuerbescheide nach deutschem Recht ab dem Veranlagungszeitraum 2005. Jeder Betroffene muss folglich seine jährliche Steuererklärung bei diesem Finanzamt einreichen. Wenn der Rentner keine Steuererklärung einreichen möchte, können die Steuern anhand der Angaben der Rententräger eigenständig durch das Finanzamt Neubrandenburg festgesetzt werden. Um diese Vereinfachung zu nutzen, müssen Sie dies formlos oder mittels des untenstehenden Formulars gegenüber dem Finanzamt Neubrandenburg erklären. Da viele persönliche und familienbezogene Vergünstigungen bei der Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht eine Berücksichtigung finden, kann es unter Umständen günstig sein, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Neubrandenburg, auf dessen Internetseite viele Informationen in verschiedenen Fremdsprachen zur Verfügung stehen. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die Auslandsvertretung inhaltlich keine Auskunft erteilen und auch keine

Beratung in steuerrechtlichen Fragen leisten kann.

http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de

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