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Familiengehörige von EU-Bürger/innen

27.05.2026 - Artikel

EU-Bürger/innen sind innerhalb der Europäischen Union freizügigkeitsberechtigt. Das heißt, dass sie sich grundsätzlich frei niederlassen und arbeiten können.

Die folgenden Ausführungen gelten für EU-Staatsangehörige, die nicht Deutsche sind, und deren Familienmitglieder. Für die Angehörigen von deutschen Staatsangehörigen gelten die entsprechenden Merkblätter.

Das Freizügigkeitsrecht erstreckt sich auch auf Familienangehörige von EU-Bürger/innen. Familienangehörige sind gemäß §1 Freizügigkeitsgesetz:

Der genannte Personenkreis ist freizügigkeitsberechtigt. Vor Einreise ist die Beantragung eines Visums erforderlich.

Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Videx-Antrag.
  • Ein biometrisches Foto im Format 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund (bitte nicht festkleben oder tackern).
  • Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, und mindestens drei leeren Seiten.
  • Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
  • Private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für die ersten 90 Tage des Aufenthalts.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Kolumbianischen

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Kolumbien.

Unterlagen für Familienangehörige EU-Bürger*innen

  • Urkunde über das Ehe-/Verwandtschaftsverhältnis mit Apostille und Übersetzung. In Kolumbien muss das „registro civil“ vorgelegt werden. Eine Apostille ist für von einem EU-Staat ausgestellte Dokumente nicht erforderlich. Eine Übersetzung ist nicht erforderlich, wenn die Urkunde (u.a.) in deutscher oder englischer Sprache vorliegt. (Original+Kopie)
  • Falls sich die Freizügigkeitsberechtigung (s.o.) aus gewährtem Unterhalt ergibt (s.o.): Nachweis über regelmäßige Unterhaltszahlungen (z.B. Überweisungsbelege).
  • Lebensunterhaltssicherung:
    1. Falls der/die Unionsbürger/-in erwerbstätig ist: Nachweis über die Erwerbstätigkeit (z.B. Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise o.ä.). ODER
    2. Falls der/die Unionsbürger/-in nicht erwerbstätig ist: Nachweis über ausreichende Mittel zur Lebensunterhaltssicherung (z.B. Verpflichtungserklärung, Nachweise über existierendes Vermögen).
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