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Kindernachzug

27.05.2026 - Artikel

Der minderjährige, ledige Antragsteller muss bei Beantragung von einem Sorgeberechtigten bzw. einer dritten Person, die eine notariell beglaubigte Vollmacht (Original+Kopie) besitzt, begleitet werden.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Videx-Antrag.
  • Ein biometrisches Foto im Format 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund (bitte nicht festkleben oder tackern).
  • Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, und mindestens drei leeren Seiten.
  • Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe 75,00 €, bar in kolumbianischen Pesos (COP) (zum Tageskurs der Botschaft).
  • Private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für die ersten 90 Tage des Aufenthalts.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Kolumbianischen

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Kolumbien.

Unterlagen zum Kindernachzug

  • Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille und deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
  • Sofern vorhanden: Passkopie, Kopie des Aufenthaltstitels des in Deutschland lebenden Elternteils sowie aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate).
  • Sofern vorhanden: Entscheidungen über die Personensorge von der zuständigen Behörde in Kolumbien (aus Kolumbien: mit Apostille und deutscher Übersetzung) oder Deutschland. (Original+Kopie)
  • Falls ein Elternteil verstorben ist: Sterbeurkunde mit Apostille und deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
  • Sofern einschlägig: notarielle, unbefristete Einverständniserklärung des in Kolumbien verbleibenden Sorgeberechtigten zur Ausreise und dauerhaftem Aufenthalt des Kindes bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit Apostille und deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
  • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Deutschland (Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitsverhältnis, die letzten 3 Gehaltsbescheinigungen bzw. für Selbstständige Bestätigung des Steuerberaters über erzieltes Einkommen).
  • Mietvertrag (mit konkreten Angaben zum Wohnraum) aus Deutschland.
  • Minderjährige im Alter von 16-18 Jahren, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil in Kolumbien verbleibt, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 oder höher nachweisen (Goethe, TestDaF, Telc, ÖSD, ECL). (Original+Kopie). Ausnahme ist, wenn das Elternteil alleiniges Sorgerecht des Minderjährigen hat.
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