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Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Videx-Antrag.
- Ein biometrisches Foto im Format 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund (bitte nicht festkleben oder tackern).
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, und mindestens drei leeren Seiten.
- Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
- Bearbeitungsgebühr in Höhe 75,00 €, bar in kolumbianischen Pesos (COP) (zum Tageskurs der Botschaft).
- Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang (max. 2 Seiten) auf Deutsch oder Englisch.
- private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig bis zum Beginn des Arbeitsvertrags.
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Kolumbianischen
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Kolumbien.
Unterlagen für Fachkräfte
- Arbeitsvertrag über Ihre Beschäftigung in Deutschland in deutscher oder englischer Sprache, von beiden Parteien unterzeichnet, mit folgenden Angaben: Dauer des Arbeitsverhältnisses und monatliches Gehalt. (Original+Kopie)
- Von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. (Original+Kopie)
- Universitäts-/Hochschuldiplom (kein Schulabschlusszeugnis), mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche oder Englische. (Original + Kopie)
- Ihr Universitäts-/Hochschulabschluss muss als gleichwertig mit einem deutschen Hochschulabschluss anerkannt sein. Zu Äquivalenzen zwischen deutschen und ausländischen Abschlüssen siehe Anabin. Legen Sie bitte einen Ausdruck der Gleichwertigkeit („entspricht“) Ihres ausländischen Universität-/Hochschulabschlusses, sowie der H+-Qualifikation in Anabin von der Universität/Hochschule vor, an der Sie Ihren Abschluss erworben haben. Wenn Ihr Abschluss oder Ihre Universität/Hochschule nicht in Anabin aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte an die Kultusministerkonferenz (KMK).
- Bitte beachten Sie, dass bei reglementierten Berufen (z. B. im Gesundheitswesen oder bei Rechtsanwälten) die Registrierung Ihres Universitäts-/Hochschulabschlusses bei Anabin nicht ausreicht. Sie müssen Ihren Universitäts-/Hochschulabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Ob Ihr Beruf reglementiert ist oder nicht, und welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist, erfahren Sie hier.
- Optional: Um das Verfahren zu beschleunigen, kann der Arbeitgeber in Deutschland eine Vorabgenehmigung des Visums bei der Bundesagentur für die Arbeit einholen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
- Nachweis über das Vorhandensein von Rentenfonds und/oder Vermögenswerten (auf Englisch, in USD) für alle Antragsteller ab 45 Jahren und einem Einkommen von weniger al 55.700 €.