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Studienbewerber/ Sprachkurs mit nachfolgendem Studium
Studienbewerber sind Antragsteller die an einem Universitäts-/Hochschulstudium in Deutschland interessiert sind und über eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland verfügen. Studienbewerber sind auch Antragsteller, die ggf. fehlende Voraussetzungen für die Bewerbung oder zur Aufnahme eines Studiums schaffen möchten (bspw. studienvorbereitender Sprachkurs, Aufnahmetest Studienkolleg).
Das Studienbewerbervisum soll ermöglichen, zunächst ohne Zulassung einer Hochschule in das Bundesgebiet einzureisen und sich dort weitergehend über den Studienstandort Deutschland zu informieren. Das Visum wird zunächst für 9 Monate ausgestellt. Kann in dieser Zeit keine Zulassung von einer deutschen Hochschule vorgelegt werden, muss der Studienbewerber wieder nach Kolumbien zurückkehren
Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Videx-Antrag.
- Ein biometrisches Foto im Format 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund (bitte nicht festkleben oder tackern).
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, und mindestens drei leeren Seiten.
- Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
- Bearbeitungsgebühr in Höhe 75,00 €, bar in kolumbianischen Pesos (COP) (zum Tageskurs der Botschaft).
- Motivationsschreiben (unterschrieben) auf Deutsch.
- Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang (max. 2 Seiten) auf Deutsch oder Englisch.
- private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Aufenthalts.
Minderjährige
Minderjährige unter 18 Jahren müssen von mindestens einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Wenn das zweite Elternteil bei dem Termin nicht anwesend sein kann, wird eine notarielle Vollmacht mit Apostille und deutscher Übersetzung benötigt. (Original+Kopie).
Der Videx-Antrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
- Geburtsurkunde mit Apostille und mit offizieller deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
- Ausreiseerlaubnis von allen Sorgeberechtigten unterschrieben mit Apostille, notariell beglaubigt und mit offizieller deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
- formloses, notariell beglaubigtes Schreiben (+ offizielle deutsche Übersetzung), unterschrieben von allen Sorgeberechtigten, in dem sich die Eltern mit der Reise des Minderjährigen nach Deutschland einverstanden erklären und in dem angegeben ist, wo er/sie unterkommen wird und an wen die Personensorge übertragen wurde. (Original+Kopie)
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Kolumbianischen
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Kolumbien.
Unterlagen für Studienbewerbung/studienvorbereitender Sprachkurs
- zuletzt erreichter Abschluss (z.B. Bachelorabschluss, Diplom) mit Apostille und deutscher Übersetzung - wenn Sie bereits studieren, aber noch keinen Abschluss erlangt haben, legen Sie außerdem eine Bescheinigung der Universität auf Englisch oder Deutsch bei. (Original+Kopie)
- Schriftverkehr mit der Universität in Deutschland (ggf. bedingte Zulassung, Bewerberbestätigung, Schreiben von Uni Assist).
Nachweis zu Kenntnissen der Unterrichtssprachen (Deutsch: mind. Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, Englisch: z.B. TOEFL iBT mind. 57 Punkte).
- bei studienvorbereitendem Sprachkurs:
- Nachweis über die Anmeldung bei einer Sprachschule mit Angaben über Kursort, Kursdauer (Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche, keine Wochenend-, Integrations- oder Abendkurse) sowie der Niveaustufe nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
- Nachweis über Bezahlung/Anzahlung des Kurses von der Sprachschule. ggf. Nachweis über bereits erworbene deutsche Sprachkenntnisse. (Original+Kopie)
Nachweis über Unterkunft.
Finanzierung: Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch Eigenmittel oder förmliche Verpflichtungserklärung decken. Bitte weisen Sie dies, soweit in Ihrem Fall zutreffend, wie folgt nach:
- Eigenmittel auf Bankkonto: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller bei einem geplanten Aufenthalt als Studienbewerber grundsätzlich mindestens 1091 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer von neun Monaten eine Summe von 9.819 € ist. Antragsteller, die beabsichtigen, einen studienvorbereitenden Sprachkurs zu absolvieren, müssen pro Monat über mindestens 992 € verfügen, bei der Regelgültigkeitsdauer von zwölf Monaten eine Summe von 11.904 €. Dies können Sie nur durch ein sogenanntes Sperrkonto nachweisen.
Sperrkonto: Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend; ebenso ist der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die Bestätigung der Bank nicht ausreichend. - Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG (Finanzierung „nachgewiesen“, Zweck: Studium), in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. (Original+Kopie)