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Sprachkurs
Dieses Visum berechtigt ausschließlich zum Besuch eines Intensivsprachkurses (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche und 91 Tagen Kursdauer).
Für Studenten: Soll der Intensivsprachkurs einem Universitäts-/Hochschulstudium direkt vorgeschaltet werden, muss ein Visum der Kategorie „Studienbewerber / Sprachkurs mit nachfolgendem Studium“ beantragt werden.
Für Ärzte: Ein Visum in der Kategorie „Sprachkurs“ ist nur für den Erwerb von grundlegenden Sprachkenntnissen bis zum Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu beantragen. Hier ist zusätzlich ein Teilanerkennungs-/Zwischen-/Ersatz- bzw. Defizitbescheid notwendig. Wenn Sie bereits über Kenntnisse der deutschen Sprache ab Niveau B1 verfügen, ist ein Visum in der Kategorie „Anpassungsmaßnahme“ zu beantragen.
Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Videx-Antrag .
- Ein biometrisches Foto im Format 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund (bitte nicht festkleben oder tackern).
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, und mindestens drei leeren Seiten.
- Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
- Bearbeitungsgebühr in Höhe 75,00 €, bar in kolumbianischen Pesos (COP) (zum Tageskurs der Botschaft).
- Motivationsschreiben auf Deutsch (unterschrieben).
- Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang (max. 2 Seiten)
- private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Aufenthalts.
Minderjährige
Minderjährige unter 18 Jahren müssen von mindestens einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Wenn das zweite Elternteil bei dem Termin nicht anwesend sein kann, wird eine notarielle Vollmacht mit Apostille und deutscher Übersetzung benötigt. (Original+Kopie).
Der Videx-Antrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
- Geburtsurkunde mit Apostille und mit offizieller deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
- Ausreiseerlaubnis von allen Sorgeberechtigten unterschrieben mit Apostille, notariell beglaubigt und mit offizieller deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
- formloses, notariell beglaubigtes Schreiben (+ offizielle deutsche Übersetzung), unterschrieben von allen Sorgeberechtigten, in dem sich die Eltern mit der Reise des Minderjährigen nach Deutschland einverstanden erklären und in dem angegeben ist, wo er/sie unterkommen wird und an wen die Personensorge übertragen wurde. (Original+Kopie)
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Kolumbianischen
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Kolumbien.
Unterlagen zum Sprachkurs
- Nachweis über die Anmeldung bei einer Sprachschule mit Angaben über Kursort, Kursdauer (Anfgangs- und Enddatum) sowie der Niveaustufe (z.B. A2-B2) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche, einer Kursdauer von mindestens 91 Tagen, keine Wochenend-, Abend- oder Integrationskurse. - Nachweis über Bezahlung/Anzahlung des Kurses von der Sprachschule.
- Nachweis über bereits erworbene Deutsch - Sprachkenntnisse.
Finanzierung: Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch Eigenmittel oder förmliche Verpflichtungserklärung decken. Bitte weisen Sie dies, soweit in Ihrem Fall zutreffend, wie folgt nach:
- Eigenmittel auf Bankkonto: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 1091 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer von neun Monaten eine Summe von 9.819 € ist. Dies können Sie nur durch ein sogenanntes Sperrkonto nachweisen.
Sperrkonto: Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend; ebenso ist der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die Bestätigung der Bank nicht ausreichend. - Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG (Finanzierung „nachgewiesen“, Zweck: Sprachkurs), in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. (Original+Kopie)