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Aufhebung Schengenvisumpflicht
Die Botschaften und Konsulate der Schengener Staaten keine Schengenvisa für kolumbianische Staatsangehörige mehr aus.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisende auch nach Aufhebung der Visumspflicht verpflichtet sind, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Diese werden von den Grenzbehörden verlangt und gelten für Reisende aus allen Ländern, deren Staatsangehörige von der Schengen-Visumspflicht befreit sind:
- Gültiger elektronischer oder maschinenlesbarer Reisepass mit Gültigkeit von mindestens drei weiteren Monaten nach Beendigung des Aufenthalts.
- Rückflugticket mit einer Aufenthaltsdauer von höchstens 90 Tagen.
- Bei privater Unterbringung bei Familienangehörigen oder Freunden in den besuchten Ländern benötigen Sie ein Einladungsschreiben Ihrer Verwandten/Freunde. Das Einladungsschreiben für Deutschland ist ein formloses Einladungsschreiben mit Unterschrift Ihrer Verwandten/Freunde. Enthalten sollte es die Adresse und Telefonnummer, die Verwandtschaftsbeziehung und die Dauer des Aufenthaltes. Es kann bei der Grenzkontrolle eingescannt und ausgedruckt vorgelegt werden (kein Original erforderlich, keine Unterschriftsbeglaubigung und auch keine Apostille).
- Bei Hotelunterbringung Nachweis der Zimmerreservierung.
- Bei Geschäftsreisen: ggf. Einladungsschreiben des Geschäftspartners mit Angabe der Adresse und Telefonnummer
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt. Diese sind, je nach Land und Unterbringung – Hotel oder privat -, zwischen 40 und 100 Euro pro Tag zu veranschlagen.
Für Deutschland gilt ein Wert von ca. 45 Euro.
- Wir empfehlen eine Krankenversicherung zur Abdeckung der Kosten bei Unfall oder Erkrankung in Höhe von 30.000 Euro. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die genauen Bestimmungen des Landes, das Sie besuchen oder über das Sie einreisen möchten. Neben den Direktflug mit Lufthansa nach Frankfurt kommen für eine Reise nach Deutschland z.B. auch Flüge über Amsterdam, Paris oder Madrid in Betracht. In diesem Fall erfolgt die Einreisekontrolle bereits in den Niederlanden Amsterdam), Frankreich (Paris) oder Spanien (Madrid). Informationen zu den Einreisebestimmungen dieser Länder finden Sie hier:
Niederlande: https://www.paisesbajosytu.nl
Frankreich: http://www.ambafrance-co.org
Spanien: https://www.exteriores.gob.es/es/Paginas/index.aspx
Bitte denken Sie daran, dass die Aufhebung der Schengen-Visumspflicht nur für touristische Reisen, Verwandtenbesuche und Bildungsreisen gilt und dass es nicht zulässig ist, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Für Aufenthalte zu Studienzwecken von mehr als 90 Tagen bzw. im Zusammenhang mit einem vergüteten Arbeitsvertrag ist der Erhalt eines nationalen Visums unter Beachtung der gegenwärtig geltenden Bedingungen weiterhin erforderlich.