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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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Welche Länder in Europa kann ich nach Abschluss des Abkommens ohne Visum besuchen?

Die folgenden Länder treten dem Abkommen bei: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Kroatien, Dänemark, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, die Tschechische Republik, Rumänien, Schweden und die Schweiz.

Wie lange kann ich ohne Visum in den Schengener Staaten bleiben?

Sie können 90 Tage in einem Zeitraum von je 180 Tagen bleiben. Wenn Sie die Aufenthaltszeiten berechnen möchten, können Sie dies hier tun.

Kann ich mehrmals einreisen?

Solange Sie den unter 2. beschriebenen Zeitraum nicht überschreiten, können Sie so oft einreisen, wie Sie möchten.

Ich möchte ins Vereinigte Königreich oder nach Irland reisen. Gilt die Aufhebung der Schengen-Visumspflicht auch für diese beiden Länder?

Nein. Weder das Vereinigte Königreich noch Irland gehören dem Schengenraum an. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der britischen bzw. irischen Botschaft über die entsprechenden Visumsbestimmungen.

Ich mache die Reise, um zu studieren. Brauche ich ein Visum?

Wenn der Studienaufenthalt länger als 90 Tage dauert, müssen Sie ein nationales Visum beantragen und die hierfür erforderlichen Unterlagen vorlegen. Bei Kurzzeitaufenthalten von höchstens 90 Tagen brauchen Sie kein Visum.

Ich mache die Reise, um zu arbeiten. Brauche ich ein Visum?

Für Reisen im Zusammenhang mit einem vergüteten Arbeitsvertrag oder einem vergüteten Praktikum ist der Erhalt eines nationalen Visums unter Beachtung der gegenwärtig geltenden Bedingungen weiterhin erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn der Aufenthalt kürzer als 90 Tage ist. Für einige Berufsgruppen gilt dies nicht, z.B. Künstler, Forscher, Ferienbeschäftigte und Sportler, die in einem Zeitraum von maximal 90 Tagen in 12 Monaten tätig werden.

Während meines Aufenthalts werde ich nicht im Hotel übernachten, sondern bei Verwandten oder Freunden. Welche Unterlagen muss ich in diesem Fall bei der Einreise vorlegen?

Sie benötigen das Einladungsschreiben Ihrer Verwandten oder Freunde, die Ihre Unterbringung während des Aufenthalts gewährleisten. Die einzelnen Merkmale, die das Formular oder Schreiben aufweisen muss, sowie ggf. das Verfahren zum Erhalt des Dokuments sind von Land zu Land unterschiedlich. Das Einladungsschreiben für Deutschland ist ein formloses Einladungsschreiben mit Unterschrift Ihrer Verwandten/Freunde. Enthalten sollte es die Adresse, die Verwandtschaftsbeziehung und die Dauer des Aufenthaltes. Es kann bei der Grenzkontrolle eingescannt und ausgedruckt vorgelegt werden (kein Original erforderlich, keine Unterschriftsbeglaubigung und auch keine Apostille!)

Welche Ausweis-Dokumente muss ich mitführen?

Einen gültigen, mindestens drei Monate nach beabsichtigter Ausreise noch gültigen Reisepass (maschinenlesbar oder biometrisch).

Welche Unterlagen benötige ich als Nachweis der finanziellen Mittel, die für die Reise erforderlich sind?

Für Deutschland müssen Sie pro Tage einen Betrag in Höhe von 45 Euro vorweisen können.

Diesen können Sie an der Grenze nachweisen durch:

- Verpflichtungserklärung
- Kontoauszüge neueren Datums, die Kontobewegungen über einen längeren Zeitraum, mindestens aber die letzten drei Monate, dokumentieren
- Gehaltsbescheinigungen
- Arbeitgeberbescheinigung
- Kreditkarten und Kreditkartenabrechnungen
- Bargeld in konvertierbarer Währung
- Reiseschecks.

Darf ich in jedem Fall einreisen oder kann ich an der Grenze zurückgewiesen werden? Was erwartet mich bei der Einreise?

Die Tatsache, dass kein Visum mehr zur Einreise erforderlich ist, bedeutet nicht, dass ein bedingungsloses Recht zur Einreise und zum Aufenthalt besteht. In jedem Fall muss ein gültiger Reisepass mitgeführt werden. Bei der Einreise können die Grenzbeamten außerdem Fragen zum Reiseziel, Reisezweck und zur Finanzierung der Reise stellen und ggf. Nachweise hierüber verlangen. Außerdem dürfen Sie nicht – bspw. aufgrund von Straftaten – im Schengener Informationssystem oder im Ausländerzentralregister ausgeschrieben sein.

Brauche ich ein Rückflugticket?

Ja, ein Rückflugticket sollten Sie vorweisen können.

Für welche Reisezwecke darf ich ohne Visum in die Schengener Staaten reisen?

Sie können als Tourist reisen, Freunde, Bekannte und Familie besuchen, an sportlichen, kulturellen oder geschäftlichen Veranstaltungen teilnehmen oder aus medizinischen Gründen reisen, bspw. um einen Arzt zu konsultieren. Sie können auch Sprachkurse oder sonstige Bildungsangebote (z.B. in Form eines kurzen Studienaufenthalts) wahrnehmen.

Was passiert, wenn ich länger als 90 Tage in den Schengener Staaten bleibe oder während meines Aufenthaltes arbeite?

Wenn Sie sich länger als 90 Tage ohne Visum in den Schengener Staaten aufhalten oder als Tourist einreisen und dann eine Arbeit aufnehmen, wird dies als illegaler Aufenthalt gewertet. Sie werden ausgewiesen und eine Wiedereinreisesperre verhängt.

Kann ich als Tourist einreisen und den Aufenthaltstitel zur Arbeit, zum Studium oder zur Familienzusammenführung in Deutschland beantragen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Sie müssen wieder ausreisen und das nationale Visum bei der Deutschen Botschaft in Bogotá beantragen.

Wo kann ich mich sonst noch über die Visafreiheit informieren?

Hier finden Sie Informationen der kolumbianischen Regierung:

http://www.cancilleria.gov.co/especiales/visado-union-europea

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