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Studium (Austausch mit COL Universität)

27.05.2026 - Artikel

Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Videx-Antrag.
  • Ein biometrisches Foto im Format 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund (bitte nicht festkleben oder tackern).
  • Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, und mindestens drei leeren Seiten.
  • Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe 75,00 €, bar in kolumbianischen Pesos (COP) (zum Tageskurs der Botschaft).
  • Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch (unterschrieben).
  • Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen Werdegang (max. 2 Seiten) auf Deutsch oder Englisch.
  • private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für die ersten 90 Tage des Aufenthalts.

Minderjährige
Minderjährige unter 18 Jahren müssen von mindestens einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Wenn das zweite Elternteil bei dem Termin nicht anwesend sein kann, wird eine notarielle Vollmacht mit Apostille und deutscher Übersetzung benötigt. (Original+Kopie).
Der Videx-Antrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.

  • Geburtsurkunde mit Apostille und mit offizieller deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
  • Ausreiseerlaubnis von allen Sorgeberechtigten unterschrieben mit Apostille, notariell beglaubigt und mit offizieller deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
  • formloses, notariell beglaubigtes Schreiben (+ offizielle deutsche Übersetzung), unterschrieben von allen Sorgeberechtigten, in dem sich die Eltern mit der Reise des Minderjährigen nach Deutschland einverstanden erklären und in dem angegeben ist, wo er/sie unterkommen wird und an wen die Personensorge übertragen wurde. (Original+Kopie)

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Kolumbianischen

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Kolumbien.

Unterlagen zum Austauschstudium

  • Zulassungsbescheid einer deutschen Hochschule und Nachweis über Kenntnisse der Unterrichtssprache gemäß Zulassungsbescheid; falls nicht von der Universität bereits im Rahmen des Auswahlverfahrens überprüft.
  • Bescheinigung der kolumbianischen Universität über Immatrikulation mit Angabe des Semesters in deutscher oder englischer Sprache
  • Genehmigung der kolumbianischen Universität bezgl. des Austausches in deutscher oder englischer Sprache

Finanzierung: Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch Eigenmittel oder förmliche Verpflichtungserklärung decken. Bitte weisen Sie dies, soweit in Ihrem Fall zutreffend, wie folgt nach:

  • Eigenmittel auf Bankkonto: Für das Austauschstudium an einer deutschen Universität müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 992 € pro Monat zur Verfügung stehen, und die geplante Aufenthaltsdauer gedeckt werden. Dies können Sie nur durch ein sogenanntes Sperrkonto nachweisen.
    Sperrkonto: Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend; ebenso ist der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die Bestätigung der Bank nicht ausreichend.
  • Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG (Finanzierung „nachgewiesen“), in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. (Original+Kopie)
  • Stipendienzusage in Höhe von monatlich 992 € (fällt das Stipendium niedriger aus, muss die Differenz entsprechend der aufgezeigten Alternativen nachgewiesen werden).

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe vereinbart werden.

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