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Au-pair
Das Mindestalter für einen Au-pair- Aufenthalt beträgt 18 Jahre. Die Beantragung ist bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres möglich.
Der Aufenthalt in Deutschland beträgt maximal 12 Monate. Nach Beendigung der Au-pair-Tätigkeit muss die Ausreise erfolgen. Eine Verlängerung zu einem anderen Aufenthaltszweck ist nur in der deutschen Botschaft in Kolumbien möglich.
Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Homepage über Au-pair-Aufenthalte und die damit verbundenen Rechte und Pflichten für die Au-pair-Familien und das Au-pair:
Die Einschaltung einer Vermittlungsagentur ist nicht notwendig!
Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Videx-Antrag .
- Ein biometrisches Foto im Format 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund (bitte nicht festkleben oder tackern).
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, und mindestens drei leeren Seiten.
- Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
- Bearbeitungsgebühr in Höhe 75,00 €, bar in kolumbianischen Pesos (COP) (zum Tageskurs der Botschaft).
- Motivationsschreiben auf Deutsch (unterschrieben).
- Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang (max. 2 Seiten) auf Deutsch.
- Private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Aufenthaltstitels.
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Kolumbianischen
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Kolumbien.
Unterlagen für Au-pair
- Au-pair-Vertrag mit der Gastfamilie (bitte beachten Sie den Mustervertrag auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit: mit vollständigen Angaben zu Gasteltern, ihrer Staatsangehörigkeit sowie ihres Berufes). (Original+Kopie)
Falls der Vertrag über eine mit RAL Zertifizierung ausgezeichnete Agentur abgewickelt wird, bedarf es keines Originals. - Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1). Akzeptiert werden Goethe-Zertifikat, ÖSD, Telc, TestDaf, ECL sowie Sprachdiplom der KMK. Dieses darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. (Original+Kopie)
- Aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung der Gastfamilie (die Kinder und der/die Partner/in müssen auf der Meldebescheinigung erscheinen; zum Zeitpunkt der Antragstellung darf sie nicht älter als drei Monate sein).
- Fragebogen der Gastfamilie.