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Au-pair

24.09.2025 - Artikel

Das Mindestalter für einen Au-pair- Aufenthalt beträgt 18 Jahre. Die Beantragung ist bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres möglich.

Der Aufenthalt in Deutschland beträgt maximal 12 Monate. Nach Beendigung der Au-pair-Tätigkeit muss die Ausreise erfolgen. Eine Verlängerung zu einem anderen Aufenthaltszweck ist nur in der deutschen Botschaft in Kolumbien möglich.

Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Homepage über Au-pair-Aufenthalte und die damit verbundenen Rechte und Pflichten für die Au-pair-Familien und das Au-pair:

Die Einschaltung einer Vermittlungsagentur ist nicht notwendig!

Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Videx-Antrag .
  • Ein biometrisches Foto im Format 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund (bitte nicht festkleben oder tackern).
  • Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, und mindestens drei leeren Seiten.
  • Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe 75,00 €, bar in kolumbianischen Pesos (COP) (zum Tageskurs der Botschaft).
  • Motivationsschreiben auf Deutsch (unterschrieben).
  • Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang (max. 2 Seiten) auf Deutsch.
  • Private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Aufenthaltstitels.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Kolumbianischen

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Kolumbien.

Unterlagen für Au-pair

  • Au-pair-Vertrag mit der Gastfamilie (bitte beachten Sie den Mustervertrag auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit: mit vollständigen Angaben zu Gasteltern, ihrer Staatsangehörigkeit sowie ihres Berufes). (Original+Kopie)
    Falls der Vertrag über eine mit RAL Zertifizierung ausgezeichnete Agentur abgewickelt wird, bedarf es keines Originals.
  • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1). Akzeptiert werden Goethe-Zertifikat, ÖSD, Telc, TestDaf, ECL sowie Sprachdiplom der KMK. Dieses darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. (Original+Kopie)
  • Aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung der Gastfamilie (die Kinder und der/die Partner/in müssen auf der Meldebescheinigung erscheinen; zum Zeitpunkt der Antragstellung darf sie nicht älter als drei Monate sein).
  • Fragebogen der Gastfamilie.
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