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Anpassungsmaßnahme

14.05.2026 - Artikel

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Videx-Antrag .
  • Ein biometrisches Foto im Format 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund (bitte nicht festkleben oder tackern).
  • Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, und mindestens drei leeren Seiten.
  • Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe 75,00 €, bar in kolumbianischen Pesos (COP) (zum Tageskurs der Botschaft).
  • Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang (max. 2 Seiten) auf Deutsch oder Englisch.
  • Private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für die ersten 90 Tage oder bis zum Beginn des Arbeitsvertrags.

Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Kolumbianischen

  • Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Kolumbien.

Unterlagen zur Anerkennung

  • Abschlusszeugnis über Berufsausbildung mit Apostille und deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
  • Defizitbescheid der zuständigen deutschen Behörde, mit dem die Notwendigkeit der praktischen/theoretischen Anpassungsmaßnahmen festgestellt wird (Original+Kopie) ODER
    Zwischenbescheid bei Kenntnisprüfung (Original+Kopie)
    Weitere Informationen unter http:///www.anerkennung-in-deutschland.de
  • Nachweis über die Anpassungsmaßnahmen/Sprachkurse mit Angabe zu wöchentlichem Stundenumfang sowie Anbieter der Maßnahme und gelehrte Inhalte ODER
    Anmeldung zur Kenntnisprüfung/Fachsprachenprüfung.
  • Offizieller Nachweis (Zeugnis, nicht Kurs-Teilnahmebescheinigung) von Deutschkenntnissen (B2) (Goethe/ÖSD/Testdaf/Telc/ ECL). (Original+Kopie). Ist im Rahmen der Anerkennungsmaßnahme ein Sprachkurs vorgesehen, so genügt ein Nachweis der Stufe A2.
  • Optional: Um das Verfahren zu beschleunigen, kann der Arbeitgeber in Deutschland eine Vorabgenehmigung des Visums bei der Bundesagentur für die Arbeit einholen. Weitere Informationen finden Sie unter Bundesagentur für Arbeit.
  • Nachweis über das Vorhandensein von Rentenfonds und/oder Vermögenswerten (auf Englisch, in USD) für alle Antragsteller ab 45 Jahren.

Finanzierung: Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch einen Arbeitsvertrag, Eigenmittel oder förmliche Verpflichtungserklärung decken. Bitte weisen Sie dies, soweit in Ihrem Fall zutreffend, wie folgt nach:

  • Arbeitsvertrag
    - Vertrag für Beschäftigung während Anerkennungsmaßnahme und nach erfolgter Anerkennung in deutscher oder englischer Sprache, von beiden Parteien unterzeichnet, mit folgenden Angaben: Dauer des Arbeitsverhältnisses und monatliches Gehalt. (Original+Kopie)
    - Von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. (Original+Kopie)
    - Von Ihrem Arbeitgeber ausgefülltes Zusatzblatt A. (Original+Kopie)
  • Eigenmittel auf Bankkonto: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 1133 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer von neun Monaten eine Summe von 10197 € ist. Dies können Sie nur durch ein sogenanntes Sperrkonto nachweisen.
    Sperrkonto: Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend; ebenso ist der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die Bestätigung der Bank nicht ausreichend.
  • Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG (Finanzierung „nachgewiesen“, Zweck: Sprachkurs), in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. (Original+Kopie)
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