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Chancenkarte (§§ 20a + 20b AufenthG)
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Videx-Antrag.
- Ein biometrisches Foto im Format 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund (bitte nicht festkleben oder tackern).
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, und mindestens drei leeren Seiten.
- Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
- Bearbeitungsgebühr in Höhe 75,00 €, bar in kolumbianischen Pesos (COP) (zum Tageskurs der Botschaft).
- Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang (max. 2 Seiten) auf Deutsch oder Englisch.
- Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch (unterschrieben).
- private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte.
Finanzierung: Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch Eigenmittel oder förmliche Verpflichtungserklärung decken. Zusätzlich kann auch – wenn schon konkret absehbar – eine bei der Chancenkarte erlaubte Nebenbeschäftigung berücksichtigt werden. Bitte weisen Sie dies, soweit in Ihrem Fall zutreffend, wie folgt nach:
- Eigenmittel auf Bankkonto: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 1091 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer der Chancenkarte von 12 Monaten eine Summe von 13.092 € ist. Dies können Sie nur durch ein sogenanntes Sperrkonto nachweisen.
Sperrkonto: Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend; ebenso ist der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die Bestätigung der Bank nicht ausreichend. - Nebenbeschäftigung: Falls Sie schon eine konkrete Nebenbeschäftigung in Deutschland in Aussicht haben, können Sie dies durch einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot nachweisen, aus der die wöchentlichen Arbeitszeiten und der monatliche Verdienst hervorgehen. Entsprechend kann sich der Sperrbetrag verringern.
- Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG (Finanzierung „nachgewiesen“), in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Original + Kopie)
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Kolumbianischen
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Kolumbien
Haben Sie eine deutsche Berufsausbildung oder einen deutschen Hochschulabschluss? Oder eine ausländische Berufsausbildung oder einen ausländischen Hochschulabschluss, die jeweils in Deutschland anerkannt sind? Dann sind Sie eine 'Fachkraft' im Sinne von § 18 III AufenthG und müssen keine Punkte sammeln, um die Chancenkarte zu erhalten. Bitte weisen Sie dann Ihre Fachkraft-Qualifikation nach durch:
- Berufsausbildungsabschluss/Hochschulabschluss aus Deutschland (Original+Kopie)
ODER
- Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsausbildung von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle (Original + Kopie) sowie Diplom mit Apostille und Übersetzung (Original+Kopie)
ODER
- Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss), sowie Diplom mit Apostille und Übersetzung (Original+Kopie)
ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
- Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB (Original+Kopie), sowie Diplom mit Apostille und Übersetzung (Original+Kopie)
ODER (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)
- Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis – z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation (Original+Kopie), sowie Diplom mit Apostille und Übersetzung (Original+Kopie)
Informationen zum Thema Anerkennung sind auf www.anerkennung-in-deutschland.de zu finden. Gerne können Sie sich an das hiesige AHK Programm Pro-Recognition wenden.
Wenn Sie keine Fachkraft sind (Definition siehe oben), müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und nachweisen:
Die folgenden Dokumente sind für die Berechnung der Punktzahl für die Chancenkarte relevant!
- ausländischer Berufsausbildungsabschluss mit Apostille und deutscher Übersetzung (Original+Kopie) SOWIE
- Bescheinigung (Original+Kopie) der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer) ODER
- Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation (Original+Kopie) ODER
- ausländischer Hochschulabschluss (Original+Kopie) SOWIE ein Nachweis über staatliche Anerkennung des Hochschulabschlusses durch Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' (Original+Kopie) ODER
- Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB (Original+Kopie)
Sprachkenntnisse (Zeugnisse nicht älter als ein Jahr):
- Bescheinigung (Original+Kopie) über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache – mindestens A1! Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein UND/ODER
- Bescheinigung (Original + Kopie) über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache – mindestens B2! Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert.
Punkte für die Chancenkarte (Einzelheiten zu den erreichbaren Punktzahlen sind auf 'Make it in Germany' zu finden) können Sie zusätzlich mit folgenden Nachweisen sammeln:
- Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw. (Original+Kopie)
- Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu!), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch
- ungekündigte Mietverträge
- Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, usw.
- Pässe mit Visa und Einreisestempeln - Möchte Ihr(e) Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann eine(r) von Ihnen 1 zusätzlichen Punkt für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) vor. Dieser muss an der gleichen Visastelle beantragt werden.