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Ausbildungsplatzsuche
Seit dem 1. März 2020 gibt es für Personen mit einem in Deutschland anerkannten Schulabschluss, welcher zum Hochschulzugang berechtigt oder mit einem Abschluss einer deutschen Auslandsschule die Möglichkeit zur Einreise nach Deutschland zur Ausbildungsplatzsuche. Dieses Visum ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten, um einen geeigneten Ausbildungsplatz zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung zu finden. Dieses Visum kann nur dann beantragt werden, wenn der Antragsteller das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Videx-Antrag.
- Ein biometrisches Foto im Format 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund (bitte nicht festkleben oder tackern).
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, und mindestens drei leeren Seiten.
- Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
- Bearbeitungsgebühr in Höhe 75,00 €, bar in kolumbianischen Pesos (COP) (zum Tageskurs der Botschaft).
- Lebenslauf in deutscher Sprache
- Motivationsschreiben in deutscher Sprache mit Angaben zu Ihrer beruflichen Planung und Ihren Plänen nach Ihrem Aufenthalt in Deutschland (unterschrieben).
- Private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Aufenthalts.
Minderjährige
Minderjährige unter 18 Jahren müssen von mindestens einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Wenn das zweite Elternteil bei dem Termin nicht anwesend sein kann, wird eine notarielle Vollmacht mit Apostille und deutscher Übersetzung benötigt. (Original+Kopie).
Der Videx-Antrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
- Geburtsurkunde mit Apostille und mit offizieller deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
- Ausreiseerlaubnis von allen Sorgeberechtigten unterschrieben mit Apostille, notariell beglaubigt und mit offizieller deutscher Übersetzung. (Original+Kopie)
- formloses, notariell beglaubigtes Schreiben (+ offizielle deutsche Übersetzung), unterschrieben von allen Sorgeberechtigten, in dem sich die Eltern mit der Reise des Minderjährigen nach Deutschland einverstanden erklären und in dem angegeben ist, wo er/sie unterkommen wird und an wen die Personensorge übertragen wurde. (Original+Kopie)
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Kolumbianischen
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Kolumbien.
Unterlagen für Ausbildungsplatzsuche
- Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder Schulabschluss, der in Deutschland anerkannt wird und zum Hochschulzugang im Bundesgebiet oder in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschluss erworben wurde mit Apostille und Übersetzung ins Deutsche. (Original+Kopie)
- Nachweise über die Vorbereitung Ihrer Ausbildungsplatzsuche (z.B. Kontakt mit möglichen Arbeitgebern, Einladung zum Vorstellungsgespräch).
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (B2-Zertifikat einer offiziell anerkannten Stelle, andernfalls Einschreibung zu einem Sprachkurs in Deutschland).
Finanzierung: Sie können die Kosten für Ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch Eigenmittel oder förmliche Verpflichtungserklärung decken. Bitte weisen Sie dies, soweit in Ihrem Fall zutreffend, wie folgt nach:
- Eigenmittel auf Bankkonto: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 1091 € pro Monat zur Verfügung stehen, was bei der Regelgültigkeitsdauer von neun Monaten eine Summe von 9.819 € ist. Dies können Sie nur durch ein sogenanntes Sperrkonto nachweisen.
Sperrkonto: Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend; ebenso ist der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die Bestätigung der Bank nicht ausreichend. - Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG (Finanzierung „nachgewiesen“), in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. (Original + Kopie)