Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Praktika im Rahmen eines Universitäts-/ Hochschulstudiums
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Dokumente sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Videx-Antrag .
- Ein biometrisches Foto im Format 3,5 cm x 4,5 cm mit hellem Hintergrund (bitte nicht festkleben oder tackern).
- Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, und mindestens drei leeren Seiten.
- Kopie des Reisepasses (nur die Seite mit personenbezogenen Daten).
- Bearbeitungsgebühr in Höhe 75,00 €, bar in kolumbianischen Pesos (COP) (zum Tageskurs der Botschaft).
- Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch (unterschrieben).
- Tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang (max. 2 Seiten) auf Deutsch oder Englisch.
- private Krankenversicherung (meist 'Incoming-Versicherung' genannt) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 €, gültig für den gesamten Gültigkeitszeitraum des Aufenthaltstitels.
Antragsteller mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der Kolumbianischen
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Kolumbien.
Unterlagen für Praktikum
- Bescheinigung der kolumbianischen Universität/Hochschule, aus der hervorgeht, dass das Praktikum im Zusammenhang mit dem Studium des Bewerbers steht, sowie das Semester, in dem der Bewerber studiert.
- Von beiden Parteien unterzeichneter Praktikumsvertrag/-bestätigung (mit vollständiger Anschrift des Unternehmens in Deutschland, Beginn und Dauer des Vertrags, Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten, Ort des Praktikums und Vergütung).
- Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit. (Original+Kopie)
Diese ist vom Arbeitgeber bei der folgenden Adresse einzureichen: Studentenvermittlung 212, 53107 Bonn, Telefon: (0228) 713 1560, bonn-zav.info-auslaendische-studenten@arbeitsagentur.de.
Wichtig: Für Praktika gilt der gesetzliche Mindestlohn, außer in den in § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) genannten Ausnahmefällen. Der Mindestlohn gilt nicht für Pflichtpraktika, d.h. Praktika, die nach den gesetzlichen Bestimmungen der Schule oder Hochschule, des Lehrplans, oder im Rahmen der Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie, vorgeschrieben sind.
Finanzierung: Für den Fall, dass die Beschäftigung unterhalb des Mindestlohns vergütet wird, können Sie die Finanzierung wie folgt ausgleichen:
- Eigenmittel auf Bankkonto: Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller grundsätzlich mindestens 992 € pro Monat zur Verfügung stehen. Dies können Sie nur durch ein sogenanntes Sperrkonto nachweisen.
Sperrkonto: Bitte eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig vor der Visumbeantragung. Bei der Visumbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung der Bank unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend; ebenso ist der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die Bestätigung der Bank nicht ausreichend. - Verpflichtungserklärung: Nachweis anhand förmlicher Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 AufenthG (Finanzierung „nachgewiesen“), in der sich eine Person gegenüber der deutschen Ausländerbehörde schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. (Original + Kopie)
- Stipendienbestätigung