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Bundestagswahl 2025

03.01.2025 - Artikel

Deutsche, die im Ausland leben, können an den Bundestagswahlen teilnehmen.
Die Botschaft empfiehlt allen Deutschen, die an der Wahl teilnehmen und über Informationen zur Eintragung in das Wählerverzeichnis, Wahlaufruf, Fristen und Briefwahlmöglichkeiten erhalten möchten, sobald diese vorliegen, eine Registrierung bei ELEFAND (elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland)

Link zur Registrierung: [ELEFAND]

Bitte beachten Sie, dass jeder nicht mehr in Deutschland gemeldete Wahlteilnehmer vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen muss. Diesen Antrag können Sie bereits jetzt stellen. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (bis zum 2. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.

Briefwahl
Briefwahl © dpa

Besonders hinweisen möchten wir auf die für die meisten Auslandsdeutschen neu eröffnete Möglichkeit, Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis per E-Mail oder Fax an die Inlandsgemeinde zu richten. Eine frühzeitige Antragstellung wird dringendst empfohlen. Aufgrund der sehr kurzen Fristen und der Postlaufzeiten empfehlen wir Ihnen, die Gemeinde zu bitten, die Briefwahlunterlagen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu übersenden.

Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler erfolgt voraussichtlich ab dem 4. Februar 2025. Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag (am 23. Februar 2025) um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag genannten Stelle eingehen.

Da die internationalen Laufzeiten für den Versand der Briefe von und nach Bogota nicht einzuschätzen sind, rät die Botschaft von der Versendung auf dem normalen Postweg ab. Für die Rücksendung der Wahlunterlagen kann daher der Kurierweg der Botschaft genutzt werden. Aufgrund der Kürze der Frist und in Abhängigkeit Ihres Wohnorts kann es jedoch sinnvoll sein, sich für die Korrespondenz mit dem Wahlamt selbst und auf eigene Kosten eines privaten Kurierdienste zu bedienen.
Wenn Sie eine Übersendung der Wahlunterlagen an die deutsche Botschaft wünschen,

  • weisen Sie bitte Ihr Wahlamt unbedingt darauf hin, wie die Wahlunterlagen gekennzeichnet sein müssen und dass sie in der 6. Kalenderwoche im Auswärtigen Amt eingehen müssen (siehe Hinweise Kurierweg),
  • teilen Sie uns bitte umgehend und unter Angabe Ihres vollständigen Namens (wie im Pass) mit, wenn Sie Ihre Wahlunterlagen an die Botschaft Bogota angefordert haben (siehe Hinweise Kurierweg),
  • müssen Sie die Wahlunterlagen nach Eingang in der Botschaft (voraussichtlich am Freitag, dem 14.02.2025) persönlich abholen oder der Botschaft vorab einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag zukommen lassen,
  • müssen Sie wissen, dass das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft Bogota keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Wahlunterlagen übernehmen und eine Nachverfolgung der Briefe nicht möglich ist (siehe Hinweise Kurierweg).

Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar: [Bundeswahlleiterin]

Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich auf der Internetseite: [Neuwahl]

Die Wahlbekanntmachung für Deutsche im Ausland finden Sie hier.

Haben Sie noch Fragen? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular

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